Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Gratis Vorlage 2026 · Excel und PDF

Milchbüchleinrechnung (Milchbüechli):
Vorlage & Anleitung für Einzelfirmen

Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage richtig aufschreiben – mit gratis Excel-Vorlage, Muster per 31.12., Abschreibungstabelle und Privatanteil fürs Geschäftsauto.

Excel mit Formeln, gratis
Nach Art. 957 Abs. 2 OR
Swiss Made

Die Milchbüchleinrechnung ist die vereinfachte Buchführung nach Art. 957 Abs. 2 OR: Du schreibst nur Einnahmen und Ausgaben auf und hältst am Ende des Geschäftsjahres (meist am 31.12.) die Vermögenslage fest. Führen dürfen sie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr – eine GmbH oder AG nie. (Quelle: Art. 957 OR)

Für die Steuererklärung: Beizulegen sind Aufstellungen über Einnahmen und Ausgaben, die Vermögenslage sowie Privatentnahmen und -einlagen; Abschreibungen zählen nur mit Abschreibungstabelle. Belege bewahrst du 10 Jahre auf. (Quelle: Art. 125 und Art. 28 DBG, Art. 958f OR)

Wer darf das Milchbüechli führen?

Entscheidend sind die Rechtsform und der Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr. Das Gesetz nennt die Milchbüchleinrechnung «Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage» (Art. 957 Abs. 2 OR). Auch für sie gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss (Abs. 3): vollständig, wahrheitsgetreu, mit einem Beleg für jeden Eintrag und nachprüfbar (Art. 957a Abs. 2 OR).

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RechtsformUmsatzerlös im letzten GeschäftsjahrWas du führen musstGrundlage
Einzelunternehmenunter CHF 500'000Milchbüechli genügtArt. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR
Kollektiv- oder Kommanditgesellschaftunter CHF 500'000Milchbüechli genügtArt. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR
Einzelunternehmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaftab CHF 500'000doppelte Buchhaltung mit Bilanz und ErfolgsrechnungArt. 957 Abs. 1 Ziff. 1 OR
GmbH, AG, Genossenschaftjeder Umsatzimmer doppelte BuchhaltungArt. 957 Abs. 1 Ziff. 2 OR
Verein ohne Pflicht zum Handelsregister-Eintrag–Milchbüechli genügtArt. 957 Abs. 2 Ziff. 2 OR

Im ersten Geschäftsjahr gibt es noch kein «letztes Geschäftsjahr». Üblich ist, dann vom erwarteten Umsatz auszugehen – im Zweifel klärst du das mit dem Steueramt. Erreichst du CHF 500'000, stellst du ab dem folgenden Geschäftsjahr auf die doppelte Buchhaltung um. Freiwillig doppelt buchen darfst du jederzeit.

Handelsregister ist etwas anderes: Ein Einzelunternehmen mit einem Gewerbe muss sich schon ab CHF 100'000 Umsatzerlös im Handelsregister eintragen lassen (Art. 931 Abs. 1 OR, mit Ausnahmen für freie Berufe). Das Milchbüechli darfst du trotzdem bis CHF 500'000 weiterführen.

Was gehört in die Milchbüchleinrechnung?

Drei Teile – und wenn du mit Bargeld arbeitest, ein vierter. Dazu kommt eine Entscheidung, die du einmal triffst: Ist- oder Soll-Methode.

Einnahmen

Jede Geschäftseinnahme mit Datum, Beleg-Nummer, Kunde, Text und Betrag. Bei der Ist-Methode zählt der Tag, an dem das Geld auf dem Konto oder in der Kasse ist – nicht das Rechnungsdatum. Keine Einnahmen sind eigenes Geld, das du ins Geschäft legst (Privateinlage), Darlehen und Bargeld, das du von der Bank holst.

Ausgaben

Jede Geschäftsausgabe mit Beleg: Material, Miete, Versicherungen, Telefon, Fahrzeugkosten, Löhne von Angestellten und so weiter. Zwei Sonderfälle bringen viele Milchbüechli durcheinander:

  • Anschaffungen, die mehrere Jahre halten (Auto, Laptop, Maschine): Du ziehst sie nicht im Kaufjahr ganz ab, sondern trägst sie in die Abschreibungstabelle ein. Abgezogen wird jedes Jahr der Wertverlust – siehe Jahresabschluss.
  • Private Ausgaben über das Geschäftskonto (Krankenkasse, Steuern, dein eigener «Lohn»): keine Ausgabe, sondern eine Privatentnahme.

Vermögenslage per 31.12. – ein Muster

Am Ende des Geschäftsjahres hältst du fest, was das Geschäft besitzt und was es schuldet. So sieht das bei einer Einzelfirma aus (Beispiel, Geschäftsjahr 2026):

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Vermögenslage per 31.12.2026CHF
Vermögen
Bankkonto (Kontostand laut Auszug am 31.12.)18'450.20
Bargeld (Kasse gezählt)312.50
Offene Kundenrechnungen (einzeln aufgelistet)4'200.00
Ware am Lager (zum Einkaufspreis)1'500.00
Angefangene Arbeiten (noch nicht verrechnet)800.00
Anschaffungen (Restwert laut Abschreibungstabelle)15'040.00
Total Vermögen40'302.70
Schulden
Offene Lieferantenrechnungen950.00
Darlehen5'000.00
Total Schulden5'950.00
Eigenkapital (Vermögen – Schulden)34'352.70
Offene Rechnungen: Bei der Ist-Methode gehören sie in die Vermögenslage, aber nicht in die Einnahmen oder Ausgaben. Einige Kantone verlangen offene Kunden- und Lieferantenrechnungen einzeln mit Name und Betrag – ein Globalbetrag genügt dort nicht. Die Excel-Vorlage hat dafür zwei Listen.

Kasse und Bargeld

Nimmst du Bargeld ein oder zahlst du bar, führst du ein Kassenbuch: jede Barbewegung mit Datum, Text, Betrag und neuem Bestand – auch wenn du Geld von der Bank holst oder zur Bank bringst. Der Bestand kann nie unter null fallen. Ein Minus fällt bei einer Prüfung sofort auf; meist fehlt dann eine Einnahme oder ein Bargeldbezug. Zähle die Kasse mindestens am Monatsende und halte eine Differenz als «Kassendifferenz» fest. Vorlage dazu: Kassenbuch Vorlage mit Zählprotokoll.

Ist- oder Soll-Methode?

Bei der Ist-Methode zählst du Einnahmen und Ausgaben, wenn das Geld fliesst; bei der Soll-Methode, wenn die Rechnung gestellt oder erhalten wird. Für Selbständige ohne kaufmännische Buchhaltung ist die Ist-Methode in der Praxis zugelassen (Bundesgericht, Urteil 2A.338/1998 vom 11. Februar 2000, E. 2a). Drei Regeln:

  • Nicht mischen: Bei der Ist-Methode stehen offene Rechnungen nur in der Vermögenslage, nie in den Einnahmen oder Ausgaben.
  • Dabei bleiben: Im genannten Urteil musste ein Selbständiger beim Wechsel zur Soll-Methode die noch nicht bezahlten Forderungen im Wechseljahr zusätzlich versteuern.
  • Methode angeben: Viele Steuerformulare fragen danach.

Milchbüchlein-Vorlage herunterladen: Excel und PDF

Gratis und ohne Anmeldung. Die Excel-Vorlage rechnet Monatssummen, Kassenbestand, Abschreibungen, Privatanteil Auto und Gewinn selbst.

Excel-Vorlage 2026

8 Blätter: Einnahmen, Ausgaben, Kassenbuch mit Zählprotokoll, Jahresübersicht mit Bank-Kontrolle, Vermögenslage per 31.12., Abschreibungen (ESTV-Normalsätze) und Privat.

Excel herunterladen

PDF zum Ausdrucken

4 Seiten A4 zum Ausfüllen von Hand: Einnahmen und Ausgaben, Kassenbuch mit Zählprotokoll, Vermögenslage mit Privat, Abschreibungstabelle mit Gewinn.

PDF herunterladen

Online mit ERPLight

Einnahmen und Ausgaben kommen aus bezahlten Rechnungen und dem Bankauszug, der Jahresabschluss als PDF. Ab dem Pro-Plan.

So funktioniert es

Tipp: Lege für jedes Geschäftsjahr eine eigene Datei an und trage das Jahr im Blatt «Anleitung» ein. Weisse Felder füllst du aus, hellblaue rechnen selbst.

Anleitung

Milchbüechli führen: Monat für Monat

Eine halbe Stunde pro Monat erspart dir im Februar das grosse Suchen.

1

Belege sammeln

Quittungen, Rechnungen und Bankbelege fortlaufend nummerieren und ablegen – auf Papier oder als Foto oder PDF. Ohne Beleg kein Eintrag (Art. 957a Abs. 2 Ziff. 2 OR).

2

Einnahmen und Ausgaben eintragen

Mit dem Datum der Zahlung, der Beleg-Nummer und dem Betrag. Anschaffungen markierst du separat, Privates gehört nicht hinein.

3

Bankauszug abgleichen

Anfangsstand plus Einnahmen minus Ausgaben über die Bank muss den Kontostand laut Auszug ergeben. Fehlt etwas, findest du es jetzt.

4

Kasse zählen

Bargeld zählen, mit dem Bestand im Kassenbuch vergleichen und eine Differenz als «Kassendifferenz» eintragen.

5

Monat abschliessen

Danach änderst du nichts mehr. Fehler korrigierst du mit einem neuen Eintrag im laufenden Monat, so bleibt jede Änderung feststellbar (Art. 3 GeBüV).

6

Am Jahresende: Vermögenslage

Kontostand, Bargeld, offene Rechnungen, Lager und angefangene Arbeiten per 31.12. festhalten, dazu Abschreibungen und Privates.

Jahresabschluss: Abschreibungen, Privatanteil Auto, Privatentnahmen

Am Jahresende kommen drei Rechnungen dazu, die in vielen Vorlagen fehlen – und die das Steueramt sehen will.

Abschreibungen (Wertverlust von Anschaffungen)

Was mehrere Jahre hält, ziehst du über den jährlichen Wertverlust ab. Bei der Milchbüchleinrechnung anerkennt das Steueramt Abschreibungen nur, wenn sie «in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen» sind (Art. 28 Abs. 1 DBG). Die Normalsätze der ESTV gelten in Prozent vom Buchwert (Merkblatt A/1995):

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AnschaffungNormalsatz vom Buchwertauf dem Kaufpreis (halber Satz)
Motorfahrzeuge aller Art40 %20 %
Büromaschinen, EDV (Hardware und Software)40 %20 %
Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken30 %15 %
Werkzeuge, Geräte45 %22.5 %
Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen25 %12.5 %

Beispielrechnung: Laptop für CHF 2'400, gekauft im September 2026, Satz 40 % vom Buchwert.

  • 2026 (Kaufjahr, anteilig ab Kaufmonat: September bis Dezember = 4 Monate): 2'400 × 40 % × 4/12 = CHF 320 Wertverlust, Wert am 31.12.2026: CHF 2'080
  • 2027: 2'080 × 40 % = CHF 832, Wert am 31.12.2027: CHF 1'248
  • 2028: 1'248 × 40 % = CHF 499.20, Wert am 31.12.2028: CHF 748.80

In der Abschreibungstabelle stehen alle Anschaffungen mit dem Wert am 1.1., den Käufen des Jahres, dem Wertverlust und dem Wert am 31.12. – so, wie es die Steuerformulare abfragen:

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AnschaffungKaufKaufpreisWert 1.1.ZugangSatzWertverlustWert 31.12.
Lieferwagen01.202536'00021'600–40 %8'64012'960
Laptop09.20262'400–2'40040 % × 4/123202'080
Total21'6002'4008'96015'040
Kaufjahr und Kleinanschaffungen: Anteilig ab Kaufmonat ist die sichere Variante – einige Kantone erlauben auch den vollen Jahressatz. Sofortabschreibungen und Grenzen für Kleinanschaffungen regelt jeder Kanton selbst; frag im Zweifel dein Steueramt.

Privatanteil fürs Geschäftsauto

Fährst du das Geschäftsauto auch privat und führst kein Bordbuch, rechnest du pauschal: pro Monat 0.9 % des Kaufpreises ohne MWST, mindestens CHF 150 (ESTV-Merkblatt N 1/2007, Satz gültig seit 1.1.2022). Der Betrag ist eine Privatentnahme und erhöht deinen Gewinn, weil die Autokosten vorher voll als Ausgabe abgezogen wurden. Mit Bordbuch – alle Kilometer geschäftlich und privat belegt – teilst du stattdessen die effektiven Kosten nach Kilometern auf.

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BeispielKaufpreis ohne MWSTpro Monatpro Jahr
Lieferwagen, ganzes Jahr36'000324 (0.9 %)3'888
Kleinwagen, ganzes Jahr14'000150 (Minimum statt 126)1'800
Lieferwagen, gekauft im Oktober36'000324972 (3 Monate)

Massgebend bleibt der Kaufpreis – auch wenn das Auto längst abgeschrieben ist. Die Pauschale setzt voraus, dass das Auto zum Geschäft gehört; das ist in der Regel der Fall, wenn du es überwiegend geschäftlich nutzt.

Privatentnahmen und Privateinlagen

Als Einzelunternehmer bist du Geschäft und Privatperson zugleich. Was vom Geschäft ins Private fliesst, ist eine Privatentnahme; was du aus dem Privaten ins Geschäft gibst, eine Privateinlage. Beides ist weder Einnahme noch Ausgabe – aber du legst es der Steuererklärung als Aufstellung bei (Art. 125 Abs. 2 Bst. b DBG).

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Privatentnahmen (Beispiele)Privateinlagen (Beispiele)
Dein «Lohn»: Bezüge vom GeschäftskontoEigenes Geld aufs Geschäftskonto
Krankenkasse, Steuern, private Rechnungen vom GeschäftskontoGeschäftsausgabe mit privater Karte oder privatem Bargeld bezahlt
Privatanteil Auto, Waren aus dem Geschäft für den HaushaltPrivates Gerät, das du ins Geschäft einbringst

Deinen eigenen «Lohn» darfst du als Einzelunternehmer nicht als Ausgabe abziehen – er ist eine Privatentnahme. Dasselbe gilt für Einkommenssteuern, Krankenkasse und private Versicherungen.

So rechnest du den Gewinn (Ist-Methode)

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Gewinn 2026 (Beispiel)CHF
Einnahmen92'400.00
– Ausgaben (ohne Anschaffungen, ohne Privates)31'250.00
– Abschreibungen laut Tabelle8'960.00
+ Privatanteil Auto3'888.00
= Gewinn56'078.00

Der Laptop für CHF 2'400 steht nicht in den Ausgaben, sondern in der Abschreibungstabelle. Die Excel-Vorlage rechnet diesen Gewinn im Blatt «Jahresübersicht» selbst.

Excel oder Software?

Excel ist erlaubt. Das Gesetz schreibt kein Programm vor. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen vollständig und nachprüfbar sind und dass sich Änderungen feststellen lassen (Art. 3 GeBüV). Belege und Aufzeichnungen bewahrst du 10 Jahre auf, auf Papier oder elektronisch (Art. 958f OR). Vier Gewohnheiten machen eine Excel-Datei prüfungsfest:

  1. Pro Geschäftsjahr eine Datei; nach jedem Monatsabschluss eine Kopie als PDF speichern.
  2. Nichts überschreiben oder löschen: Korrekturen als neuer Eintrag mit Verweis auf den alten.
  3. Belege fortlaufend nummerieren und die Nummer in jeder Zeile eintragen.
  4. Eine Sicherungskopie an einem zweiten Ort aufbewahren.
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AufgabeExcel-VorlageERPLight (ab Pro)
KostengratisCHF 14.90 pro Monat
Einnahmenvon Hand eintragenautomatisch aus bezahlten Rechnungen
Ausgabenvon Hand eintragenmit Beleg erfassen; QR-Rechnungen, PDFs und Fotos werden im Browser gelesen
BankAuszug von Hand vergleichenBankauszug (camt.053) einlesen, Vorschlag für jede Bewegung
KasseKassenbuch-Blatt mit ZählprotokollKassenbuch mit Bestand, Kassendifferenz beim Monatsabschluss
Abgeschlossener MonatPDF-Kopie speicherngesperrt; Korrekturen im offenen Monat
JahresabschlussBlätter selbst ausfüllenPDF mit Vermögenslage, Abschreibungstabelle, Privatanteil Auto, Privatentnahmen und -einlagen
TreuhänderDatei weitergebenExport (ZIP) mit Journal

Faustregel: Wenige Belege pro Monat und keine Bank-Abgleiche? Dann reicht die Excel-Vorlage. Schreibst du deine Rechnungen schon digital, spart dir eine Software das doppelte Erfassen. Mehr dazu: Buchhaltungssoftware für Einzelfirmen.

MWST und Steuererklärung

Milchbüechli trotz MWST-Pflicht?

Ja. MWST-pflichtig wirst du ab CHF 100'000 Umsatz innerhalb eines Jahres (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG); die Milchbüchleinrechnung darfst du trotzdem bis CHF 500'000 Umsatzerlös führen. Das MWST-Gesetz verlangt Geschäftsbücher nach den handelsrechtlichen Grundsätzen (Art. 70 Abs. 1 MWSTG), eine bestimmte Buchhaltungsform schreibt es nicht vor. Drei Punkte für die Praxis:

  • Bei jedem Eintrag den MWST-Satz festhalten (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 %), damit du Umsatzsteuer und Vorsteuer abrechnen kannst – die Vorlage rechnet den Steueranteil aus.
  • Wer mit der ESTV nach vereinnahmten Entgelten abrechnet (auf Antrag, Art. 39 MWSTG), zählt wie bei der Ist-Methode – das passt zum Milchbüechli.
  • Belege bis zur absoluten Verjährung aufbewahren: 10 Jahre nach Ende der Steuerperiode (Art. 70 Abs. 2 und Art. 42 Abs. 6 MWSTG).

Noch unter CHF 100'000? Dann stellst du Rechnungen ohne MWST – mehr dazu unter Rechnung ohne MWST. MWST-Beträge rechnest du mit dem MWST-Rechner nach.

Was lege ich der Steuererklärung bei?

  1. Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (in der Vorlage: Blatt «Jahresübersicht»)
  2. Vermögenslage am Ende des Geschäftsjahres
  3. Aufstellung der Privatentnahmen und Privateinlagen – alle drei verlangt Art. 125 Abs. 2 Bst. b DBG
  4. Abschreibungstabelle, falls du Abschreibungen abziehst (Art. 28 Abs. 1 DBG)

Viele Kantone haben dafür ein eigenes Formular, im Kanton Zürich zum Beispiel das «Hilfsblatt A». Unterschreib die Aufstellungen. Den Gewinn aus der Steuerveranlagung übernimmt auch die Ausgleichskasse für deine AHV-Beiträge als Selbständige oder Selbständiger.

Ab Pro

Oder online: Milchbüchleinrechnung mit ERPLight

Schreibst du deine Rechnungen schon mit ERPLight, entsteht die Milchbüchleinrechnung fast von selbst – ab dem Pro-Plan für CHF 14.90 pro Monat.

Einnahmen und Ausgaben automatisch

Bezahlte Rechnungen, erfasste Ausgaben und Löhne erscheinen von selbst. Gezählt wird, wann das Geld fliesst (Ist-Methode).

Bankauszug einlesen

camt.053-Datei aus dem E-Banking hochladen: ERPLight schlägt für jede Bewegung eine Zuordnung vor und merkt sich wiederkehrende, etwa «Swisscom = Telefon». Mehr zum Bankabgleich.

Kassenbuch

Jede Barbewegung mit Bestand. Beim Monatsabschluss zählst du das Bargeld; eine Differenz wird als Kassendifferenz gebucht.

Monatsabschluss

Kontostand bestätigen, Monat abschliessen – danach ist er gesperrt. Korrekturen laufen im offenen Monat.

Jahresabschluss als PDF

Einnahmen und Ausgaben, Vermögenslage per 31.12., Abschreibungstabelle mit den ESTV-Normalsätzen, Privatanteil Auto, Privatentnahmen und -einlagen – als Beilage zur Steuererklärung. Dazu der Export für den Treuhänder (ZIP) mit Journal.

Belegscanner

QR-Rechnungen, PDF-Rechnungen und Fotos von Quittungen werden direkt in deinem Browser gelesen und die Felder vorgeschlagen – du prüfst und speicherst.

Was ERPLight nicht macht: keine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung (also nichts für eine GmbH, eine AG oder ab CHF 500'000 Umsatzerlös), keine MWST-Abrechnung und keine Lohnmeldungen über Swissdec.

Gratis starten: QR-Rechnungen, Offerten und Aufträge erstellst du schon im kostenlosen Starter-Plan. Nach der Registrierung testest du 7 Tage lang alle Funktionen gratis. Jetzt kostenlos starten

Quellen

Stand der Angaben: 24. Oktober 2026.

  • Obligationenrecht (OR), Art. 931, 957, 957a und 958f – fedlex.admin.ch
  • Geschäftsbücherverordnung (GeBüV, SR 221.431), Art. 3 – fedlex.admin.ch
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 28 und 125 – fedlex.admin.ch
  • Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 10, 39, 42 und 70 – fedlex.admin.ch
  • ESTV-Merkblatt A/1995: Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe – estv.admin.ch (PDF)
  • ESTV-Merkblatt N 1/2007: Naturalbezüge von Selbstständigerwerbenden, Ziff. 5 Privatanteil an den Autokosten – estv.admin.ch (PDF)
  • Bundesgericht, Urteil 2A.338/1998 vom 11. Februar 2000, E. 2a (Ist-Methode) – bger.ch

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kantonale Regeln können abweichen.

FAQ

Häufige Fragen zur Milchbüchleinrechnung

Wer darf, was gehört hinein, Excel, Kasse, MWST und Steuererklärung – kurz beantwortet

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) mit weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr sowie Vereine ohne Pflicht zum Handelsregister-Eintrag (Art. 957 Abs. 2 OR). Eine GmbH oder AG muss immer eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung führen.

Alle Geschäftseinnahmen und -ausgaben mit Datum, Beleg-Nummer und Betrag sowie die Vermögenslage am Ende des Geschäftsjahres: Bank, Bargeld, offene Kunden- und Lieferantenrechnungen, Lager, angefangene Arbeiten, Restwert der Anschaffungen und Schulden. Für die Steuererklärung kommen die Privatentnahmen und -einlagen dazu und, wenn du abschreibst, die Abschreibungstabelle.

Ja. Das Gesetz schreibt kein Programm vor. Die Aufzeichnungen müssen vollständig, belegt und nachprüfbar sein, und Änderungen müssen sich feststellen lassen (Art. 957a OR, Art. 3 GeBüV). Speichere darum nach jedem Monat eine PDF-Kopie und korrigiere Fehler mit einem neuen Eintrag, statt zu überschreiben.

Ja, sobald du Bargeld einnimmst oder bar bezahlst – nur so sind die Barbewegungen vollständig und nachprüfbar erfasst (Art. 957a Abs. 2 OR). Jede Barbewegung gehört mit Datum, Text, Betrag und neuem Bestand hinein, auch Bargeld von der Bank oder zur Bank. Der Bestand darf nie negativ sein; Differenzen beim Zählen hältst du als Kassendifferenz fest.

Nein. Bei der Milchbüchleinrechnung gibt es keine Bilanz und keine Erfolgsrechnung. An ihre Stelle treten die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben und die Vermögenslage per Ende Geschäftsjahr. Eine Bilanz braucht erst, wer doppelt bucht – also ab CHF 500'000 Umsatzerlös oder als GmbH oder AG.

Für Selbständige ohne kaufmännische Buchhaltung ist die Ist-Methode zugelassen (Bundesgericht, Urteil 2A.338/1998): Es zählt der Tag der Zahlung. Bei der Soll-Methode zählt das Rechnungsdatum. Wähle eine Methode, bleib dabei und mische nicht – bei der Ist-Methode stehen offene Rechnungen nur in der Vermögenslage.

Ja. MWST-pflichtig wirst du ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr (Art. 10 MWSTG), die Milchbüchleinrechnung darfst du trotzdem bis CHF 500'000 Umsatzerlös führen. Halte bei jedem Eintrag den MWST-Satz fest (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 %), damit du Umsatzsteuer und Vorsteuer abrechnen kannst, und bewahre die Belege 10 Jahre nach Ende der Steuerperiode auf.

Ohne Bordbuch pauschal: pro Monat 0.9 % des Kaufpreises ohne MWST, mindestens CHF 150 (ESTV-Merkblatt N 1/2007). Beispiel: Kaufpreis CHF 36'000 ergibt CHF 324 pro Monat oder CHF 3'888 pro Jahr. Der Betrag zählt als Privatentnahme und erhöht den Gewinn. Mit Bordbuch teilst du die effektiven Kosten nach Kilometern auf.

Die Aufstellungen über Einnahmen und Ausgaben, über die Vermögenslage sowie über Privatentnahmen und -einlagen (Art. 125 Abs. 2 Bst. b DBG) und, wenn du abschreibst, die Abschreibungstabelle (Art. 28 Abs. 1 DBG). Viele Kantone haben dafür ein eigenes Formular. Unterschreib die Aufstellungen.

10 Jahre, gerechnet ab Ende des Geschäftsjahres (Art. 958f Abs. 1 OR) – auf Papier oder elektronisch, solange sie jederzeit lesbar sind (Art. 958f Abs. 3 OR). Das gilt für Belege, Kassenbuch, Aufstellungen und Vermögenslage. Bei MWST-Pflicht bis 10 Jahre nach Ende der Steuerperiode (Art. 70 Abs. 2 MWSTG).

Milchbüechli ohne Abtippen

QR-Rechnungen schreibst du mit ERPLight gratis im Starter-Plan. Ab Pro (CHF 14.90/Monat) entsteht daraus deine Milchbüchleinrechnung – mit Bankauszug, Kassenbuch und Jahresabschluss als PDF. Keine Kreditkarte nötig.