Offerte Vorlage Schweiz
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Offerte Vorlage Schweiz — kostenlos als PDF: Unser Generator erstellt professionelle Offerten mit allen Pflichtangaben nach OR Art. 3–10. Absender, Empfänger, Positionen mit Einzelpreisen, MwSt-Berechnung und Gültigkeitsdauer — alles in 60 Sekunden. Ihre Daten bleiben lokal im Browser.
Im Schweizer Recht ist die Unterscheidung zwischen Werkvertrag (OR Art. 363) und Auftrag (OR Art. 394) zentral für die Offertstellung. Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer ein konkretes Werk (z.B. eine Website, eine Renovation), bei einem Auftrag eine sorgfältige Tätigkeit (z.B. Beratung, Treuhandmandat). Diese Unterscheidung bestimmt Haftung, Gewährleistung und Zahlungsbedingungen — und damit den Inhalt deiner Offerte.
Eine professionelle Offerte ist der erste Schritt im Debitorenmanagement: Von der Offerte über die Auftragsbestätigung bis zur Rechnung und Mahnung — ERPLight bildet den gesamten Workflow ab und integriert sich in deine Buchhaltung.
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Vorschau
OfferteWas ist eine Offerte?
Definition, rechtliche Bindung und Abgrenzung zum Kostenvoranschlag
Eine Offerte (auch Angebot oder Offertstellung genannt) ist ein verbindliches Angebot an einen potenziellen Kunden, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Im Schweizer Obligationenrecht (OR) ist die Offerte in den Artikeln 3 bis 10 geregelt und stellt den ersten Schritt zur Entstehung eines Vertrags dar.
Sobald du eine Offerte versendest, bist du grundsätzlich daran gebunden. Der Empfänger kann es innerhalb der gesetzten Frist annehmen — und damit entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Deshalb ist eine sorgfältige Kalkulation und klare Formulierung bei jedem Offertdokument entscheidend.
Rechtliche Bindung nach OR Art. 3–10
Das Schweizer Obligationenrecht unterscheidet zwischen dem Antrag (Offerte) und der Annahme. Wer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden, sobald es dem Empfänger zugeht (OR Art. 3). Die Bindungsdauer richtet sich nach der gesetzten Frist — oder, wenn keine Frist genannt wird, nach einer angemessenen Zeitspanne. In der Praxis gelten je nach Branche und Komplexität zwei bis vier Wochen als üblich.
Willst du die Bindungswirkung einschränken, kannst du die Offerte als «freibleibend» oder «ohne Verbindlichkeit» kennzeichnen. Damit wird das Offertdokument zur blossen Einladung, ein Angebot zu machen (sog. invitatio ad offerendum). Die Annahme durch den Kunden gilt dann als neues Angebot, das du noch bestätigen musst.
Feste Preise, klare Bindung
- Verbindliches Angebot mit festen Preisen
- Annahme durch Kunden = Vertrag
- Preise können nicht nachträglich geändert werden
- Gültigkeitsdauer klar definiert
Ideal für Projekte mit klarem Umfang und kalkulierbarem Aufwand
Geschätzte Kosten, flexibel
- Unverbindliche Kostenschätzung
- Abweichung bis ca. 10% üblich (OR Art. 375)
- Anpassung bei unvorhergesehenen Aufwänden
- Weniger rechtliche Bindung
Ideal für Projekte mit unklarem Umfang oder variablem Aufwand
Was muss in eine Offerte?
Eine professionelle Offerte enthält mindestens diese Angaben
Absender: Name & Adresse
Dein vollständiger Firmenname, Adresse und Kontaktdaten. Falls vorhanden: Handelsregister-Nummer, MwSt-Nummer und Bankverbindung.
Empfänger: Name & Adresse
Der vollständige Name und die Adresse des Kunden. Bei Unternehmen: Firmenname, Ansprechperson und korrekte Anschrift.
Offert-Nummer & Datum
Eine eindeutige Offert-Nummer zur Zuordnung und das Erstellungsdatum. Beides erleichtert die Nachverfolgung und die spätere Umwandlung in eine Rechnung.
Leistungsbeschreibung & Positionen
Detaillierte Auflistung aller Leistungen mit Menge, Einheitspreis und Positionsbetrag. Je präziser die Beschreibung, desto weniger Rückfragen und Missverständnisse.
Preise, MwSt & Gesamtbetrag
Einzelpreise, allfällige MwSt (separat ausweisen) und der Totalbetrag. Kläre immer, ob die Preise inklusive oder exklusive MwSt sind.
Gültigkeitsdauer
Bis wann ist die Offerte gültig? Typisch sind 30 Tage. Ohne Frist gilt eine «angemessene Frist» nach OR — lieber explizit angeben.
Zahlungs- & Lieferbedingungen
Zahlungsfrist (z.B. 30 Tage netto, 2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen), Liefer- oder Leistungstermin und allfällige Teilzahlungsvereinbarungen. Skonto ist ein bewährtes Instrument zur Liquiditätssicherung. Optional aber empfohlen: Verweis auf AGB und eine Unterschriftszeile für die Annahme.
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6 Tipps für überzeugende Offerten
So erhöhst du deine Abschlussquote und gewinnst mehr Aufträge
Schnell antworten
Versende deine Offerte innert 24 bis 48 Stunden nach der Anfrage. Studien zeigen: Je schneller du reagierst, desto höher die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags. Wer eine Woche wartet, hat den Auftrag oft schon verloren — der Kunde hat längst anderswo angefragt.
Persönlich formulieren
Vermeide Standardtexte und gehe auf die spezifische Situation des Kunden ein. Erwähne das Erstgespräch, beziehe dich auf konkrete Anforderungen und zeige, dass du das Problem verstanden hast. Eine individuelle Offerte wirkt kompetenter als eine generische Vorlage.
Leistungen klar abgrenzen
Definiere genau, was im Preis enthalten ist — und was nicht. Klare Abgrenzungen verhindern Diskussionen im Nachhinein. Schreibe zum Beispiel: «Inklusive 2 Korrekturschleifen. Weitere Revisionen werden nach Aufwand zu CHF 150/h verrechnet.»
Optionale Positionen anbieten
Biete dem Kunden Wahlmöglichkeiten mit optionalen Zusatzleistungen. Das zeigt deine Expertise und gibt dem Kunden das Gefühl, die Kontrolle über das Budget zu haben. Zum Beispiel: Basispaket plus optionale SEO-Optimierung oder Wartungsvertrag.
Professionelles Design
Ein ansprechend gestaltetes Offertdokument mit deinem Logo, klarer Struktur und sauberer Typografie wirkt sofort professioneller. Der erste Eindruck zählt — eine Offerte in einer Word-Tabelle ohne Formatierung signalisiert dem Kunden: Hier wird wenig Wert auf Details gelegt.
Nachfassen nicht vergessen
Fasse nach 5 bis 7 Tagen höflich nach, falls du keine Rückmeldung erhalten hast. Oft geht eine Offerte schlicht unter oder der Kunde hat noch Fragen. Ein kurzer Anruf oder eine freundliche E-Mail kann den Unterschied zwischen Zuschlag und Absage ausmachen.
Offerte vs. Rechnung — die wichtigsten Unterschiede
Beide Dokumente sehen ähnlich aus, haben aber unterschiedliche Funktionen
| Merkmal | Offerte | Rechnung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor der Leistungserbringung | Nach der Leistungserbringung |
| Zweck | Offerte abgeben, Auftrag gewinnen | Zahlung einfordern |
| Bindung | Verbindlich (OR Art. 3–10) | Zahlungspflicht für Empfänger |
| Gültigkeit | Begrenzt (z.B. 30 Tage) | Bis zur Bezahlung |
| QR-Zahlschein | Nicht üblich | Empfohlen (Swiss QR-Code) |
| MwSt-Ausweis | Empfohlen (inkl./exkl. Angabe) | Pflicht (falls MwSt-pflichtig) |
| Nummerierung | Offert-Nummer (z.B. OF-2026-001) | Rechnungsnummer (fortlaufend) |
Offerten erstellen mit ERPLight — in 2 Minuten fertig
Von der Offerte über den Auftrag bis zur Rechnung — alles an einem Ort
Offerte mit einem Klick zur Rechnung
Nach Annahme wandelst du deine Offerte direkt in eine Rechnung um. Alle Positionen, Preise und Kundendaten werden automatisch übernommen — kein manuelles Abtippen.
Professionelles PDF-Design
Deine Offerten enthalten automatisch dein Logo, Absenderangaben und eine saubere Positionstabelle. Sieht professionell aus — ganz ohne Grafiker.
Kundenverwaltung inklusive
Speichere deine Kunden und wähle sie bei der nächsten Offerte einfach aus. Keine doppelte Dateneingabe — auch bei wiederkehrenden Kunden.
In 2 Minuten fertig
Kunde auswählen, Positionen erfassen, Gültigkeitsdauer setzen — fertig. Dein professionelles Offertdokument als PDF ist bereit zum Versand per E-Mail.
Swiss QR-Rechnung inklusive
Sobald die Offerte zur Rechnung wird, enthält sie automatisch einen Swiss QR-Code für einfache Zahlung per Banking-App. ISO 20022 konform.
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Häufige Fragen zur Offerte in der Schweiz
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Offerten, Bindung und Formvorschriften
Ja, eine Offerte ist gemäss OR Art. 3 grundsätzlich bindend, sobald sie dem Empfänger zugeht. Der Offertsteller ist an sein Angebot gebunden, solange die gesetzte oder eine angemessene Frist läuft. Durch Klauseln wie «freibleibend» oder «unverbindlich» kann die Bindungswirkung eingeschränkt werden. Eine mündliche Offerte unter Anwesenden muss sofort angenommen werden, sonst erlischt sie.
Eine Offerte ist ein verbindliches Angebot mit festen Preisen — der Anbieter muss die Leistung zum genannten Preis erbringen. Ein Kostenvoranschlag (KVA) hingegen ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten, bei der Abweichungen von bis zu 10% als branchenüblich gelten (OR Art. 375). Die Offerte hat somit eine wesentlich höhere Bindungswirkung. Für Projekte mit klarem Umfang eignet sich die Offerte; für Projekte mit vielen Unbekannten eher der Kostenvoranschlag.
Wenn du in der Offerte eine Frist setzt (z.B. «gültig bis 28.02.2026»), bist du bis zu diesem Datum gebunden. Ohne Fristangabe gilt eine «angemessene Frist» gemäss OR — je nach Branche und Komplexität typischerweise 2 bis 4 Wochen. Danach erlischt die Bindung automatisch. Unser Tipp: Setze immer ein konkretes Ablaufdatum, damit du Planungssicherheit hast und rechtzeitig nachfassen kannst.
Eine vollständige Offerte enthält: Name und Adresse des Anbieters, Name und Adresse des Empfängers, eine genaue Beschreibung der Leistung (Art, Umfang und Menge), den Preis (inklusive oder exklusive MwSt), die Gültigkeitsdauer, den Liefer- oder Leistungstermin und die Zahlungsbedingungen. Optional aber empfehlenswert sind eine Offert-Nummer, allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Annahmemöglichkeit (z.B. Unterschriftszeile).
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, MwSt auf Offerten auszuweisen. Es ist aber dringend empfohlen und branchenüblich: Gib klar an, ob die Preise inklusive oder exklusive MwSt sind. Am besten führst du den Nettobetrag, die MwSt und den Bruttobetrag separat auf. Bist du nicht MwSt-pflichtig (Jahresumsatz unter CHF 100'000), vermerke «ohne MWST». Weitere Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zur Rechnung ohne MwSt.
Eine verbindliche Offerte kann nach Zugang beim Empfänger grundsätzlich nicht mehr einseitig geändert werden (OR Art. 3). Ausnahmen bestehen, wenn die Offerte eine Änderungsklausel enthält, der Empfänger der Änderung ausdrücklich zustimmt, oder die Offerte «freibleibend» gestellt wurde. Deshalb ist eine sorgfältige Kalkulation vor dem Versand entscheidend. Verwende im Zweifel den Vermerk «freibleibend».
Eine freibleibende Offerte (auch «unverbindliches Angebot») ist ein Angebot ohne Bindungswirkung. Der Anbieter kann es jederzeit widerrufen oder ändern, auch nachdem der Empfänger zugestimmt hat. In der Praxis wird dies durch Vermerke wie «freibleibend», «ohne Verbindlichkeit» oder «Preisänderungen vorbehalten» kenntlich gemacht. Achtung: Eine freibleibende Offerte wirkt weniger verbindlich auf den Kunden und kann das Vertrauen schmälern.
Ja, unser Offerte Generator ist dauerhaft kostenlos, ohne Anmeldung und ohne versteckte Kosten. Sie können unbegrenzt Offerten als PDF erstellen und herunterladen. Alle Daten bleiben lokal in Ihrem Browser — es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder übertragen. Für erweiterte Funktionen wie Kundenverwaltung, eigenes Logo und Ein-Klick-Umwandlung in Rechnungen bieten wir ERPLight an.
Nein. Der Generator arbeitet vollständig client-seitig — das heisst, alle Berechnungen und die PDF-Erstellung finden ausschliesslich in Ihrem Browser statt. Keine Daten werden an einen Server gesendet. Die PDF-Datei wird direkt auf Ihrem Gerät generiert und heruntergeladen. Wenn Sie die Seite schliessen, sind alle eingegebenen Daten weg.
Mit ERPLight erstellst du eine Offerte und wandelst sie nach Annahme mit einem einzigen Klick in eine Rechnung um. Alle Positionen, Preise und Kundendaten werden automatisch übernommen. Der Swiss QR-Code für die Zahlung wird auf der Rechnung automatisch generiert. So sparst du Zeit, vermeidest Tippfehler und hast den gesamten Prozess — von der Offerte über den Auftrag bis zur Rechnung — lückenlos dokumentiert.
Ja. Nach der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und OR Art. 957 ff. müssen geschäftliche Dokumente — einschliesslich Offerten — mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) verlangt zudem, dass Kundendaten sicher gespeichert werden. Mit ERPLight werden alle Offerten automatisch archiviert und sind jederzeit abrufbar.
Bei einem Werkvertrag (OR Art. 363) verpflichtest du dich zur Herstellung eines konkreten Werks — z.B. eine Website, ein Möbelstück oder eine Renovation. Bei einem Auftrag (OR Art. 394) schuldest du eine sorgfältige Tätigkeit — z.B. Beratung, Buchhaltung oder Treuhandmandat. Die Offerte sollte klar formulieren, welcher Vertragstyp vorliegt, da sich Haftung, Gewährleistung und Kündigungsrecht unterscheiden.
Ja, Skonto ist ein gängiges Zahlungsinstrument. Typisch sind 2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen (z.B. «2/10 netto 30»). Skonto motiviert zur schnelleren Zahlung und verbessert deine Liquidität. Formuliere die Skonto-Bedingung klar in der Offerte unter Zahlungsbedingungen — ERPLight berechnet den Skontobetrag automatisch.
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