Erstellen Sie professionelle Mahnungen als PDF — von der Zahlungserinnerung bis zur Betreibungsandrohung.
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Eine Mahnung in der Schweiz ist die formelle Aufforderung an einen Schuldner, eine fällige Zahlung zu leisten. Gemäss OR Art. 102 Abs. 1 setzt eine Mahnung den Schuldner in Verzug, was Verzugszinsen von 5% p.a. auslöst (Quelle: OR Art. 102). In der Praxis empfiehlt sich ein dreistufiges Mahnverfahren vor der Betreibung.
Definition, rechtliche Grundlage und Zweck im Schweizer Obligationenrecht
Eine Mahnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Gläubigers, mit der er den Schuldner zur Erfüllung einer fälligen Forderung auffordert. Sie kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen.
Gemäss OR Art. 102 Abs. 1 tritt der Verzug ein, wenn der Gläubiger den Schuldner mahnt. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Schuldner Verzugszinsen von 5% p.a. (OR Art. 104) und haftet für zufälligen Untergang der Sache.
Die Mahnung dient drei Zwecken: Sie setzt den Schuldner in Verzug, dokumentiert Ihre Bemühungen zur Forderungseintreibung und gibt dem Schuldner eine letzte Chance zur freiwilligen Zahlung — bevor Sie die Betreibung einleiten.
Von der fälligen Rechnung bis zur Betreibung — die 5 Stufen im Überblick
Die Zahlungsfrist Ihrer Rechnung ist abgelaufen. Warten Sie noch 3–5 Tage für Banklaufzeiten, bevor Sie handeln.
Freundlicher Hinweis, dass die Zahlung noch aussteht. Kein formeller Charakter, keine Gebühren. Frist: 10–14 Tage.
Formelle Zahlungsaufforderung. Setzt den Schuldner in Verzug. Ab jetzt können Verzugszinsen berechnet werden. Frist: 10–14 Tage.
Dringliche Zahlungsaufforderung mit Mahngebühr. Hinweis auf mögliche Konsequenzen. Frist: 10 Tage.
Letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung. Per Einschreiben senden. Kurze Frist (10 Tage). Danach: Betreibungsamt.
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Professionelle Mahntexte für jede Eskalationsstufe
Sehr geehrte/r [Name],
gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] am [Fälligkeitsdatum] zur Zahlung fällig war. Möglicherweise haben sich unsere Schreiben gekreuzt.
Wir bitten Sie freundlich, den offenen Betrag innert [Frist] Tagen zu begleichen. Falls Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte/r [Name],
trotz unserer Zahlungserinnerung ist die Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] weiterhin unbezahlt. Wir bitten Sie, den ausstehenden Betrag umgehend, spätestens innert [Frist] Tagen, auf unser Konto zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort Verzugszinsen gemäss OR Art. 104 anfallen.
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte/r [Name],
wir stellen fest, dass unsere Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] trotz mehrmaliger Aufforderung nach wie vor nicht beglichen wurde. Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den Gesamtbetrag inkl. Mahngebühr und Verzugszins innert [Frist] Tagen zu begleichen.
Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, behalten wir uns weitere Massnahmen vor.
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte/r [Name],
trotz mehrfacher Mahnung ist unsere Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] nach wie vor nicht beglichen. Wir setzen Ihnen hiermit eine letzte Frist von [Frist] Tagen.
Sollte der Gesamtbetrag nicht innert dieser Frist auf unserem Konto eingehen, sehen wir uns gezwungen, ohne weitere Ankündigung die Betreibung gemäss SchKG einzuleiten.
Freundliche Grüsse
Was Sie zusätzlich zum offenen Betrag verlangen dürfen
Mahngebühren sind nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurden (AGB, Rechnung). Übliche Beträge: CHF 10–20 für die 1. Mahnung, CHF 20–50 für Folgemahnung. Ohne Vereinbarung können nur tatsächliche Kosten geltend gemacht werden.
Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5% pro Jahr (OR Art. 104). Er wird ab dem Zeitpunkt des Verzugs berechnet. Formel: Betrag × 5% × Tage ÷ 365. Vertraglich kann ein höherer Satz vereinbart werden (Quelle: OR Art. 104).
Die Kosten des Betreibungsverfahrens (Zahlungsbefehl) trägt grundsätzlich der Gläubiger, kann sie aber vom Schuldner als Schadenersatz zurückfordern. Ein Zahlungsbefehl kostet je nach Betrag CHF 20–400 (Quelle: GebV SchKG).
Schritt-für-Schritt Checkliste für die Betreibung in der Schweiz
Stellen Sie sicher, dass Rechnung, Mahnungen und Zustellnachweise vollständig vorliegen. Die letzte Mahnung sollte per Einschreiben versendet worden sein.
Die Betreibung wird am Wohnort (Privatperson) oder Sitz (Firma) des Schuldners eingereicht (SchKG Art. 46). Das zuständige Amt finden Sie auf bj.admin.ch.
Füllen Sie das Betreibungsbegehren aus (online oder Papier). Angaben: Gläubiger, Schuldner, Forderungsbetrag, Forderungsgrund, Zinsen.
Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Der Schuldner hat 10 Tage Zeit, Rechtsvorschlag zu erheben oder zu bezahlen.
Ohne Rechtsvorschlag: Fortsetzungsbegehren stellen (nach 20 Tagen). Mit Rechtsvorschlag: Rechtsöffnung beim Gericht beantragen (definitive oder provisorische).
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Die wichtigsten Fragen zum Mahnwesen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Anzahl Mahnungen zu versenden. Rechtlich genügt eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen (OR Art. 102 Abs. 1). In der Praxis hat sich jedoch das dreistufige Mahnverfahren bewährt: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und 2./letzte Mahnung vor der Betreibung.
Eine korrekte Mahnung in der Schweiz muss enthalten: Absender- und Empfängerdaten, Bezug zur offenen Rechnung (Rechnungsnummer, Datum, Betrag), die Mahnstufe, eine neue Zahlungsfrist, den ausstehenden Betrag inkl. allfälliger Mahngebühren und Verzugszinsen, sowie bei der letzten Mahnung einen Hinweis auf die Betreibung.
Ja, Mahngebühren sind in der Schweiz zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurden (z.B. in den AGB oder auf der Rechnung). Ohne vertragliche Grundlage können nur die tatsächlich entstandenen Kosten als Schadenersatz geltend gemacht werden. Übliche Mahngebühren liegen zwischen CHF 10 und CHF 50 pro Mahnung.
Der gesetzliche Verzugszins in der Schweiz beträgt 5% pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1). Dieser gilt automatisch ab dem Zeitpunkt des Verzugs, also nach Ablauf der Zahlungsfrist und erfolgter Mahnung. Vertraglich kann ein höherer Zinssatz vereinbart werden.
Eine Zahlungserinnerung ist ein freundlicher, informeller Hinweis, dass eine Zahlung noch aussteht. Sie hat in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen. Eine Mahnung hingegen ist eine formelle Aufforderung zur Zahlung, die den Schuldner in Verzug setzt und rechtliche Folgen wie Verzugszinsen auslösen kann.
In der Schweiz können Sie jederzeit eine Betreibung einleiten, sobald eine Forderung fällig ist. Eine vorgängige Mahnung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Die Betreibung wird beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners eingeleitet (SchKG Art. 46).
Ja, 100% kostenlos. Sie können ohne Anmeldung und ohne versteckte Kosten unbegrenzt Mahnungen als PDF erstellen. Der Generator läuft komplett in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server gesendet.
Nein. Der Mahnung Generator läuft vollständig in Ihrem Browser (client-seitig). Ihre eingegebenen Daten werden nicht an einen Server übertragen und nicht gespeichert. Nach dem Schliessen der Seite sind alle Eingaben gelöscht.
Die letzte Mahnung (oft als 3. Mahnung bezeichnet) ist die finale Zahlungsaufforderung vor Einleitung der Betreibung. Sie enthält eine kurze Nachfrist (meist 10 Tage) und die ausdrückliche Androhung, bei Nichtbezahlung die Betreibung gemäss SchKG einzuleiten. Sie sollte per Einschreiben versendet werden.
Der Verzugszins berechnet sich mit der Formel: Offener Betrag × Zinssatz × Anzahl Verzugstage ÷ 365. Beispiel: Bei CHF 5'000 offener Betrag und 5% Verzugszins über 30 Tage ergibt sich: 5'000 × 0.05 × 30 ÷ 365 = CHF 20.55. Der Betrag wird auf 5 Rappen gerundet.
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