Letzte Aktualisierung: Februar 2026
Ratgeber 2026 — Art. 26 MWSTG

MwSt-konforme Rechnung
in der Schweiz — alle Pflichtangaben

Was muss auf einer Rechnung mit Mehrwertsteuer stehen?
Die 6 Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG, aktuelle Steuersätze und häufige Fehler.

Basiert auf Art. 26 MWSTG
Stand Januar 2026
Swiss Made

Eine MwSt-konforme Rechnung in der Schweiz muss nach MWSTG Art. 26 und MWSTV Art. 57 folgende Angaben enthalten: Name/Adresse des Leistungserbringers, UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST), Name/Adresse des Empfängers, Datum, Art und Umfang der Leistung, Entgelt, und den anwendbaren Steuersatz (8.1%, 2.6% oder 3.8%) (Quelle: ESTV — Eidgenössische Steuerverwaltung).

Wichtig: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht MwSt-Pflicht in der Schweiz. Die aktuellen MwSt-Sätze seit 2024: Normalsatz 8.1%, reduzierter Satz 2.6%, Sondersatz für Beherbergung 3.8% (Quelle: ESTV, gültig ab 1.1.2024). Fehlerhafte Rechnungen können zu Vorsteuerabzugs-Verweigerung führen.
Art. 26 MWSTG

Die 6 Pflichtangaben einer MwSt-konformen Rechnung

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung mit Mehrwertsteuer stehen

1

Leistungserbringer mit MwSt-Nummer

Name und Ort des Leistungserbringers, inklusive MwSt-Nummer im Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST. Die alte 6-stellige Nummer ist seit 2014 nicht mehr gültig.

2

Name & Ort des Empfängers

Der vollständige Name und Ort des Leistungsempfängers (Kunde). Bei Kassenzetteln unter CHF 400 kann diese Angabe entfallen.

3

Datum oder Leistungszeitraum

Das Rechnungsdatum. Falls das Leistungsdatum abweicht, muss der Zeitraum der Leistungserbringung separat angegeben werden.

4

Art, Gegenstand und Umfang der Leistung

Eine klare Beschreibung, was geliefert oder geleistet wurde. «Diverse Dienstleistungen» oder «Diverses» reicht nicht aus.

5

Entgelt (Rechnungsbetrag)

Der Nettobetrag der Leistung. Bei verschiedenen Steuersätzen muss das Entgelt pro Satz aufgeschlüsselt werden.

6

Steuersatz und Steuerbetrag

Der anwendbare MwSt-Satz (8,1%, 2,6% oder 3,8%) und der berechnete Steuerbetrag in CHF. Alternativ genügt der Hinweis, dass das Entgelt die Steuer einschliesst, plus der Steuersatz.

Beispiel: MwSt-konforme Rechnung
Muster GmbH
Bahnhofstrasse 1, 8001 Zürich
CHE-123.456.789 MWST
Kunde AG
Bundesplatz 3
3011 Bern
Rechnung Nr. 2026-001 30.01.2026
Beschreibung Betrag
Webdesign Startseite CHF 2'400.00
Logo-Design CHF 800.00
Zwischentotal CHF 3'200.00
MwSt 8,1% CHF 259.20
Total inkl. MwSt CHF 3'459.20
MwSt-konform nach Art. 26 MWSTG
Saldosteuersatzmethode: Auch wenn Sie mit einem Saldosteuersatz abrechnen, müssen Sie auf der Rechnung den gesetzlichen Steuersatz ausweisen (z.B. 8,1%) — nicht Ihren Saldosatz. Der Saldosatz gilt nur für die Abrechnung mit der ESTV.
Steuersätze 2026

Aktuelle MwSt-Sätze in der Schweiz

Gültig seit 1. Januar 2024 (AHV-21-Reform) — unverändert 2026

8,1%

Normalsatz

Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen in der Schweiz.

Beratung Handwerk IT-Services Elektronik
2,6%

Reduzierter Satz

Für Güter des täglichen Bedarfs und Kulturgüter.

Lebensmittel Medikamente Bücher Hygiene
3,8%

Sondersatz

Ausschliesslich für Beherbergungsleistungen.

Hotels Ferienwohnungen Camping
Entwicklung: Bis 31.12.2023 galten 7,7% / 2,5% / 3,7%. Die Erhöhung per 1.1.2024 dient der Zusatzfinanzierung der AHV (AHV-21-Reform, Volksabstimmung vom 25.9.2022). Für 2026 sind keine weiteren Änderungen geplant.
Wichtig zu wissen

Steuerbar, befreit oder ausgenommen?

Das Schweizer MwSt-Recht unterscheidet drei Kategorien — mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Ihre Rechnung

Steuerbare Leistungen

Art. 18 MWSTG — Der Normalfall. MwSt wird auf der Rechnung ausgewiesen (8,1%, 2,6% oder 3,8%). Ihr Kunde kann den Vorsteuerabzug geltend machen.

Dienstleistungen Handel Handwerk

Befreite Leistungen

Art. 23 MWSTG — Echte Befreiung, hauptsächlich Exporte. Keine MwSt auf der Rechnung, aber Ihr Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Vermerk empfohlen: «Steuerbefreit nach Art. 23 MWSTG».

Exporte Grenzüberschreitend

Ausgenommene Leistungen

Art. 21 MWSTG — Unechte Befreiung. Keine MwSt auf der Rechnung und kein Vorsteuerabzug. Betrifft Gesundheit, Bildung, Immobilien und Finanzdienstleistungen.

Gesundheit Bildung Immobilien
Fehler vermeiden

6 häufige Fehler bei der MwSt-Rechnungsstellung

Diese Fehler können den Vorsteuerabzug gefährden oder zu Nachzahlungen führen

Falsche oder fehlende MwSt-Nummer

Die alte 6-stellige Nummer ist ungültig. Nur das Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST wird akzeptiert. Bussgeld bis CHF 5'000 möglich.

Veralteter Steuersatz

Seit 1.1.2024 gelten 8,1% statt 7,7%. Wer noch den alten Satz verwendet, muss die Differenz selbst an die ESTV nachzahlen.

Steuersätze vermischt

Leistungen mit verschiedenen Sätzen (z.B. 8,1% und 2,6%) müssen separat ausgewiesen werden. Alles unter einem Satz zusammenfassen ist unzulässig.

Nur «inkl. MwSt» ohne Details

Der Hinweis «inkl. MwSt» ohne Steuersatz und Betrag gilt nicht als Steuerausweis. Ihr Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Leistungsdatum fehlt

Falls das Leistungsdatum vom Rechnungsdatum abweicht, muss es separat angegeben werden. Besonders wichtig bei Satzwechseln.

Ungenügende Leistungsbeschreibung

«Dienstleistungen» oder «Diverses» reicht nicht. Die Leistung muss eindeutig identifizierbar sein: Was wurde wann in welchem Umfang erbracht?

Die Lösung

MwSt-konforme Rechnungen — automatisch mit ERPLight

ERPLight kennt die Schweizer MwSt-Regeln und erstellt jede Rechnung gesetzeskonform

MwSt-Nummer automatisch

Hinterlegen Sie Ihre CHE-Nummer einmal — ERPLight druckt sie auf jede Rechnung. Konform nach Art. 26 Abs. 2 lit. a MWSTG.

Korrekte MwSt-Berechnung

ERPLight berechnet 8,1%, 2,6% oder 3,8% automatisch und weist Steuersatz und -betrag separat aus. Keine Rechenfehler mehr.

Swiss QR-Code inklusive

Jede Rechnung enthält den Swiss QR-Zahlungsteil nach ISO 20022. Ihre Kunden scannen und zahlen direkt in der Banking-App.

In 60 Sekunden fertig

Kunde auswählen, Positionen erfassen, absenden. ERPLight erstellt eine professionelle PDF-Rechnung mit allen Pflichtangaben.

Kundenverwaltung

Kunden einmal anlegen, dann bei jeder Rechnung auswählen. Name, Adresse und alle Angaben werden automatisch übernommen.

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Dauerhaft kostenlos nutzbar — mit unbegrenzten Dokumenten. Kein Abo nötig, kein Kleingedrucktes. Pro-Plan ab CHF 19.90/Monat für eigenes Logo und Cloud-Sync.

FAQ

Häufige Fragen zur MwSt-konformen Rechnung

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur MwSt-Rechnungsstellung in der Schweiz

Sechs Angaben sind Pflicht: (1) Name, Ort und MwSt-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST) des Leistungserbringers, (2) Name und Ort des Empfängers, (3) Datum oder Leistungszeitraum, (4) Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, (5) das Entgelt und (6) der anwendbare Steuersatz und Steuerbetrag. Das regelt Art. 26 Abs. 2 MWSTG. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist im Schweizer MwSt-Recht — anders als in der EU — keine explizite Pflicht, wird aber empfohlen.

Auf einer MwSt-konformen Rechnung in der Schweiz muss 2026 einer von drei Steuer­sätzen ausgewiesen werden: 8,1% (Normalsatz, gilt für die Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen), 2,6% (reduzierter Satz, u.a. für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Hygieneprodukte) oder 3,8% (Sondersatz, ausschliesslich für Beherbergungs­leistungen wie Hotels und Ferienwohnungen). Diese Sätze sind seit dem 1. Januar 2024 infolge der AHV-21-Reform in Kraft.

Die MwSt-Nummer muss als Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) mit dem Zusatz «MWST» angegeben werden, also im Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST. Die alleinige Angabe der UID-Nummer ohne «MWST»-Zusatz ist kein Steuerausweis. Die alte 6-stellige MwSt-Nummer (z.B. 123.456) ist seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr gültig und darf nicht mehr verwendet werden.

Das MWSTG bietet zwei Möglichkeiten: Entweder weisen Sie den Nettobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag in CHF separat aus — oder Sie vermerken, dass der Bruttopreis die Steuer einschliesst, und geben den Steuersatz an. Die erste Variante (offener Steuerausweis) ist die gängige Praxis und wird empfohlen, da sie Ihrem Kunden den Vorsteuerabzug erleichtert und Missverständnisse vermeidet.

Eine nicht konforme Rechnung birgt mehrere Risiken: Erstens kann Ihrem Kunden der Vorsteuerabzug verweigert werden, was die Geschäftsbeziehung belastet. Zweitens drohen bei einer ESTV-Kontrolle Beanstandungen und mögliche Bussen. Drittens gilt: Wer die MwSt zu hoch ausweist (Art. 27 MWSTG), schuldet den ausgewiesenen Betrag der ESTV. In der Schweiz führen formelle Mängel allerdings nicht zwingend zur Verweigerung des Vorsteuerabzugs — die ESTV kann den Nachweis auch anderweitig akzeptieren.

Ja. Wenn eine Rechnung Leistungen enthält, die verschiedenen MwSt-Sätzen unterliegen (z.B. 8,1% für Beratung und 2,6% für ein Buch), müssen die Positionen getrennt nach Steuersatz ausgewiesen werden. Pro Satz muss der Nettobetrag, der Steuersatz und der Steuerbetrag separat erscheinen. ERPLight übernimmt diese Aufschlüsselung automatisch.

Nein, ein häufiges Missverständnis. Auch wenn Sie die Saldosteuersatzmethode (z.B. mit einem Satz von 5,9%) anwenden, müssen Sie auf Ihren Rechnungen den gesetzlichen Steuersatz ausweisen — also 8,1%, 2,6% oder 3,8%. Der Saldosteuersatz wird ausschliesslich für die Abrechnung mit der ESTV verwendet. Ihr Kunde sieht auf der Rechnung immer den vollen gesetzlichen Satz.

Geben Sie Ihre MwSt-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST) einmalig unter Einstellungen → Geschäftsdaten ein. Ab sofort fügt ERPLight die Nummer auf jede Rechnung ein. Wählen Sie bei jeder Position den korrekten MwSt-Satz (8,1%, 2,6% oder 3,8%) — die Berechnung und der Ausweis erfolgen automatisch. Der QR-Zahlungsteil wird ebenfalls generiert. Sie können kostenlos starten und Ihre erste MwSt-konforme Rechnung in unter 60 Sekunden erstellen. Alternativ hilft Ihnen auch die Seite Rechnung ohne MwSt, wenn Sie noch unter der CHF 100'000-Grenze liegen.

MwSt-konforme Rechnungen in 60 Sekunden

ERPLight berechnet die Mehrwertsteuer automatisch und erstellt Rechnungen, die alle Anforderungen nach Art. 26 MWSTG erfüllen.