Eine MwSt-konforme Rechnung in der Schweiz muss nach MWSTG Art. 26 und MWSTV Art. 57 folgende Angaben enthalten: Name/Adresse des Leistungserbringers, UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST), Name/Adresse des Empfängers, Datum, Art und Umfang der Leistung, Entgelt, und den anwendbaren Steuersatz (8.1%, 2.6% oder 3.8%) (Quelle: ESTV — Eidgenössische Steuerverwaltung).
Die 6 Pflichtangaben einer MwSt-konformen Rechnung
Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung mit Mehrwertsteuer stehen
Leistungserbringer mit MwSt-Nummer
Name und Ort des Leistungserbringers, inklusive MwSt-Nummer im Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST. Die alte 6-stellige Nummer ist seit 2014 nicht mehr gültig.
Name & Ort des Empfängers
Der vollständige Name und Ort des Leistungsempfängers (Kunde). Bei Kassenzetteln unter CHF 400 kann diese Angabe entfallen.
Datum oder Leistungszeitraum
Das Rechnungsdatum. Falls das Leistungsdatum abweicht, muss der Zeitraum der Leistungserbringung separat angegeben werden.
Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
Eine klare Beschreibung, was geliefert oder geleistet wurde. «Diverse Dienstleistungen» oder «Diverses» reicht nicht aus.
Entgelt (Rechnungsbetrag)
Der Nettobetrag der Leistung. Bei verschiedenen Steuersätzen muss das Entgelt pro Satz aufgeschlüsselt werden.
Steuersatz und Steuerbetrag
Der anwendbare MwSt-Satz (8,1%, 2,6% oder 3,8%) und der berechnete Steuerbetrag in CHF. Alternativ genügt der Hinweis, dass das Entgelt die Steuer einschliesst, plus der Steuersatz.
Bahnhofstrasse 1, 8001 Zürich
CHE-123.456.789 MWST
Bundesplatz 3
3011 Bern
Aktuelle MwSt-Sätze in der Schweiz
Gültig seit 1. Januar 2024 (AHV-21-Reform) — unverändert 2026
Normalsatz
Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen in der Schweiz.
Reduzierter Satz
Für Güter des täglichen Bedarfs und Kulturgüter.
Sondersatz
Ausschliesslich für Beherbergungsleistungen.
Steuerbar, befreit oder ausgenommen?
Das Schweizer MwSt-Recht unterscheidet drei Kategorien — mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Ihre Rechnung
Befreite Leistungen
Art. 23 MWSTG — Echte Befreiung, hauptsächlich Exporte. Keine MwSt auf der Rechnung, aber Ihr Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Vermerk empfohlen: «Steuerbefreit nach Art. 23 MWSTG».
Ausgenommene Leistungen
Art. 21 MWSTG — Unechte Befreiung. Keine MwSt auf der Rechnung und kein Vorsteuerabzug. Betrifft Gesundheit, Bildung, Immobilien und Finanzdienstleistungen.
6 häufige Fehler bei der MwSt-Rechnungsstellung
Diese Fehler können den Vorsteuerabzug gefährden oder zu Nachzahlungen führen
Falsche oder fehlende MwSt-Nummer
Die alte 6-stellige Nummer ist ungültig. Nur das Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST wird akzeptiert. Bussgeld bis CHF 5'000 möglich.
Veralteter Steuersatz
Seit 1.1.2024 gelten 8,1% statt 7,7%. Wer noch den alten Satz verwendet, muss die Differenz selbst an die ESTV nachzahlen.
Steuersätze vermischt
Leistungen mit verschiedenen Sätzen (z.B. 8,1% und 2,6%) müssen separat ausgewiesen werden. Alles unter einem Satz zusammenfassen ist unzulässig.
Nur «inkl. MwSt» ohne Details
Der Hinweis «inkl. MwSt» ohne Steuersatz und Betrag gilt nicht als Steuerausweis. Ihr Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Leistungsdatum fehlt
Falls das Leistungsdatum vom Rechnungsdatum abweicht, muss es separat angegeben werden. Besonders wichtig bei Satzwechseln.
Ungenügende Leistungsbeschreibung
«Dienstleistungen» oder «Diverses» reicht nicht. Die Leistung muss eindeutig identifizierbar sein: Was wurde wann in welchem Umfang erbracht?
Aufbewahrungspflicht und rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung ergibt sich aus dem Obligationenrecht (OR Art. 957 ff.). MwSt-pflichtige Unternehmen müssen alle Rechnungen und Buchungsbelege gemäss der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) während 10 Jahren aufbewahren. Die Belege können elektronisch archiviert werden, sofern die Unveränderbarkeit und Verfügbarkeit gewährleistet sind — ein ERP-System wie ERPLight erfüllt diese Anforderungen automatisch.
Seit September 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz (nDSG), das den Schutz personenbezogener Daten auf Rechnungen regelt. Kundennamen, Adressen und Leistungsbeschreibungen sind personenbezogene Daten, die bei Speicherung und Versand angemessen geschützt werden müssen.
Wird eine MwSt-konforme Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, kann der Gläubiger gemäss dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) über das zuständige Betreibungsamt eine Betreibung einleiten. Voraussetzung ist eine korrekt ausgestellte Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG.
MwSt-konforme Rechnungen — automatisch mit ERPLight
ERPLight kennt die Schweizer MwSt-Regeln und erstellt jede Rechnung gesetzeskonform
MwSt-Nummer automatisch
Hinterlegen Sie Ihre CHE-Nummer einmal — ERPLight druckt sie auf jede Rechnung. Konform nach Art. 26 Abs. 2 lit. a MWSTG.
Korrekte MwSt-Berechnung
ERPLight berechnet 8,1%, 2,6% oder 3,8% automatisch und weist Steuersatz und -betrag separat aus. Keine Rechenfehler mehr.
Swiss QR-Code inklusive
Jede Rechnung enthält den Swiss QR-Zahlungsteil nach ISO 20022. Ihre Kunden scannen und zahlen direkt in der Banking-App.
In 60 Sekunden fertig
Kunde auswählen, Positionen erfassen, absenden. ERPLight erstellt eine professionelle PDF-Rechnung mit allen Pflichtangaben.
Kundenverwaltung
Kunden einmal anlegen, dann bei jeder Rechnung auswählen. Name, Adresse und alle Angaben werden automatisch übernommen.
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Häufige Fragen zur MwSt-konformen Rechnung
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur MwSt-Rechnungsstellung in der Schweiz
Sechs Angaben sind Pflicht: (1) Name, Ort und MwSt-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST) des Leistungserbringers, (2) Name und Ort des Empfängers, (3) Datum oder Leistungszeitraum, (4) Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, (5) das Entgelt und (6) der anwendbare Steuersatz und Steuerbetrag. Das regelt Art. 26 Abs. 2 MWSTG. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist im Schweizer MwSt-Recht — anders als in der EU — keine explizite Pflicht, wird aber empfohlen.
Auf einer MwSt-konformen Rechnung in der Schweiz muss 2026 einer von drei Steuersätzen ausgewiesen werden: 8,1% (Normalsatz, gilt für die Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen), 2,6% (reduzierter Satz, u.a. für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Hygieneprodukte) oder 3,8% (Sondersatz, ausschliesslich für Beherbergungsleistungen wie Hotels und Ferienwohnungen). Diese Sätze sind seit dem 1. Januar 2024 infolge der AHV-21-Reform in Kraft.
Die MwSt-Nummer muss als Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) mit dem Zusatz «MWST» angegeben werden, also im Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST. Die alleinige Angabe der UID-Nummer ohne «MWST»-Zusatz ist kein Steuerausweis. Die alte 6-stellige MwSt-Nummer (z.B. 123.456) ist seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr gültig und darf nicht mehr verwendet werden.
Das MWSTG bietet zwei Möglichkeiten: Entweder weisen Sie den Nettobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag in CHF separat aus — oder Sie vermerken, dass der Bruttopreis die Steuer einschliesst, und geben den Steuersatz an. Die erste Variante (offener Steuerausweis) ist die gängige Praxis und wird empfohlen, da sie Ihrem Kunden den Vorsteuerabzug erleichtert und Missverständnisse vermeidet.
Eine nicht konforme Rechnung birgt mehrere Risiken: Erstens kann Ihrem Kunden der Vorsteuerabzug verweigert werden, was die Geschäftsbeziehung belastet. Zweitens drohen bei einer ESTV-Kontrolle Beanstandungen und mögliche Bussen. Drittens gilt: Wer die MwSt zu hoch ausweist (Art. 27 MWSTG), schuldet den ausgewiesenen Betrag der ESTV. In der Schweiz führen formelle Mängel allerdings nicht zwingend zur Verweigerung des Vorsteuerabzugs — die ESTV kann den Nachweis auch anderweitig akzeptieren.
Ja. Wenn eine Rechnung Leistungen enthält, die verschiedenen MwSt-Sätzen unterliegen (z.B. 8,1% für Beratung und 2,6% für ein Buch), müssen die Positionen getrennt nach Steuersatz ausgewiesen werden. Pro Satz muss der Nettobetrag, der Steuersatz und der Steuerbetrag separat erscheinen. ERPLight übernimmt diese Aufschlüsselung automatisch.
Nein, ein häufiges Missverständnis. Auch wenn Sie die Saldosteuersatzmethode (z.B. mit einem Satz von 5,9%) anwenden, müssen Sie auf Ihren Rechnungen den gesetzlichen Steuersatz ausweisen — also 8,1%, 2,6% oder 3,8%. Der Saldosteuersatz wird ausschliesslich für die Abrechnung mit der ESTV verwendet. Ihr Kunde sieht auf der Rechnung immer den vollen gesetzlichen Satz.
Geben Sie Ihre MwSt-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST) einmalig unter Einstellungen → Geschäftsdaten ein. Ab sofort fügt ERPLight die Nummer auf jede Rechnung ein. Wählen Sie bei jeder Position den korrekten MwSt-Satz (8,1%, 2,6% oder 3,8%) — die Berechnung und der Ausweis erfolgen automatisch. Der QR-Zahlungsteil wird ebenfalls generiert. Sie können kostenlos starten und Ihre erste MwSt-konforme Rechnung in unter 60 Sekunden erstellen. Alternativ hilft Ihnen auch die Seite Rechnung ohne MwSt, wenn Sie noch unter der CHF 100'000-Grenze liegen.
Gemäss der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und OR Art. 958f müssen alle Geschäftsbücher und Buchungsbelege — einschliesslich MwSt-konformer Rechnungen — in der Schweiz während 10 Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Elektronische Archivierung ist zulässig, sofern die Unveränderbarkeit der Belege gewährleistet ist.
MwSt-konforme Rechnungen in 60 Sekunden
ERPLight berechnet die Mehrwertsteuer automatisch und erstellt Rechnungen, die alle Anforderungen nach Art. 26 MWSTG erfüllen.