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MwSt-Rechner Schweiz

Mehrwertsteuer sofort berechnen — Brutto ↔ Netto mit allen Schweizer Sätzen (8.1%, 2.6%, 3.8%). Kostenloser Mehrwertsteuerrechner ohne Anmeldung.

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Aktuelle Sätze 2024–2027
Daten bleiben lokal
Swiss Made

Der MwSt-Rechner (auch: Mehrwertsteuerrechner oder MwSt-Umrechner) berechnet sofort den Netto- oder Bruttobetrag inkl. Schweizer Mehrwertsteuer. Die aktuellen Sätze sind 8.1% (Normalsatz), 2.6% (reduzierter Satz) und 3.8% (Sondersatz für Beherbergung) — gültig seit 1. Januar 2024. Quelle: ESTV (Eidg. Steuerverwaltung), estv.admin.ch

Ab 2028: Die MwSt-Sätze steigen auf 8.8% / 2.8% / 4.2% zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (Volksabstimmung vom 3. März 2024).
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Übersicht

Aktuelle MwSt-Sätze Schweiz (2024–2027)

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz die folgenden Mehrwertsteuersätze. Sie können die MWST mit unserem Rechner oben sofort berechnen — egal ob Sie den Brutto- oder Nettobetrag kennen.

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SatzProzentGilt für
Normalsatz8.1%Waren, Dienstleistungen, Elektronik, Kleidung, Möbel
Reduzierter Satz2.6%Lebensmittel, Getränke (ohne Alkohol), Medikamente, Bücher, Zeitungen, Wasser, Saatgut, Menstruationsprodukte
Sondersatz3.8%Beherbergungsleistungen (Hotels, Ferienwohnungen) inkl. Frühstück

Quelle: ESTV — Eidgenössische Steuerverwaltung, estv.admin.ch

Formeln

MwSt berechnen — Formeln mit Rechenbeispielen

So rechnen Sie die Mehrwertsteuer in der Schweiz korrekt. Diese Formeln gelten für alle drei Sätze (8.1%, 2.6%, 3.8%).

Netto → Brutto (MwSt aufschlagen)

Formel: Brutto = Netto × (1 + Satz / 100)
Beispiel: CHF 1'000.00 × 1.081 = CHF 1'081.00

Brutto → Netto (MwSt herausrechnen)

Formel: Netto = Brutto / (1 + Satz / 100)
Beispiel: CHF 1'081.00 / 1.081 = CHF 1'000.00
Häufiger Fehler: 1'081.00 × 0.919 = 993.44 → FALSCH!
Die MwSt wird herausdividiert, nicht herausmultipliziert. Wer einfach den Prozentsatz abzieht, erhält ein falsches Ergebnis.

Nutzen Sie unseren MwSt-Rechner oben — er rechnet automatisch korrekt in beide Richtungen (netto brutto MwSt, rechner MwSt brutto netto).

Pflicht

Wann bin ich MwSt-pflichtig?

In der Schweiz gilt die Pflicht zur Mehrwertsteuer-Registrierung ab einem bestimmten Umsatz. Als MwSt-Umrechner hilft Ihnen unser Tool, die korrekte Steuer auf Ihren Rechnungen zu berechnen.

  • Ab CHF 100'000 Jahresumsatz weltweit ist die MwSt-Registrierung obligatorisch
  • Freiwillige Registrierung ist auch unter CHF 100'000 möglich — z.B. um Vorsteuerabzüge geltend zu machen
  • Die Registrierung erfolgt bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung)
  • Rechtsgrundlage: Art. 10 MWSTG (Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer)

Die Buchführungspflicht ergibt sich aus OR Art. 957 ff. — sie verpflichtet Unternehmen, Geschäftsvorfälle vollständig und systematisch zu erfassen. Ergänzend regelt die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV), dass sämtliche Buchungsbelege — inklusive MwSt-Abrechnungen — während 10 Jahren aufbewahrt werden müssen. MwSt-pflichtige Unternehmen sollten zudem die Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) beachten, das seit September 2023 gilt und den sicheren Umgang mit Kundendaten auf Rechnungen und Belegen vorschreibt.

Sobald Sie MwSt-pflichtig sind, müssen Sie auf allen Rechnungen die Mehrwertsteuer korrekt ausweisen. Ein ERP-System wie ERPLight berechnet die MwSt automatisch und erstellt konforme Rechnungen mit QR-Zahlungsteil. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber für MwSt-konforme Rechnungen.

Befreiungen

Welche Leistungen sind von der MwSt befreit?

Nicht alle Leistungen unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer. Gemäss Art. 21 MWSTG sind folgende Bereiche von der MWST befreit:

  • Gesundheitswesen — Ärztliche Leistungen, Spitalaufenthalte, Physiotherapie
  • Bildung — Schulen, Universitäten, berufliche Weiterbildung
  • Kultur — Museen, Bibliotheken, bestimmte kulturelle Veranstaltungen
  • Immobilien — Vermietung und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
  • Versicherungsleistungen — Prämien und Leistungen von Versicherungen
  • Bankdienstleistungen — Zinsen, Wertpapierhandel, Kreditvergabe
  • Sozialfürsorge — Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe
  • Exporte — Warenlieferungen ins Ausland (0% MwSt)

Für befreite Leistungen kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Details finden Sie bei der ESTV.

Rundung

Schweizer 5-Rappen-Rundung

Da die Schweiz keine 1- und 2-Rappen-Münzen mehr im Umlauf hat, gelten bei Barzahlung spezielle Rundungsregeln. Unser MwSt-Rechner berücksichtigt die 5-Rappen-Rundung automatisch.

  • Bei Barzahlung: Der Endbetrag wird auf 5 Rappen gerundet
  • Bei Kartenzahlung: Keine Rundung — der exakte Betrag wird verrechnet
  • Rundungsregel: Beträge unter 2.5 Rp. → abrunden, ab 2.5 Rp. → aufrunden
Beispiele: CHF 10.82 → CHF 10.80 (bar) / CHF 10.82 (Karte)
CHF 10.83 → CHF 10.85 (bar) / CHF 10.83 (Karte)
CHF 10.85 → CHF 10.85 (bar und Karte — kein Rundungsbedarf)
Historie

Historische MwSt-Sätze Schweiz

Die Schweizer Mehrwertsteuersätze wurden seit Einführung 1995 mehrfach angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung aller drei Sätze.

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ZeitraumNormalsatzReduziertSonder
Ab 2028 (geplant)8.8%2.8%4.2%
2024–20278.1%2.6%3.8%
2018–20237.7%2.5%3.7%
2011–20178.0%2.5%3.8%
2001–20107.6%2.4%3.6%
1999–20007.5%2.0%3.5%
1995–19986.5%2.0%3.0%

Quelle: ESTV — Entwicklung der Mehrwertsteuersätze. Die Erhöhung 2028 dient der Finanzierung der 13. AHV-Rente.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur MwSt

Antworten auf die 11 wichtigsten Fragen zur Schweizer Mehrwertsteuer

Die MwSt berechnen Sie, indem Sie den Nettobetrag mit dem Steuersatz multiplizieren. Formel: Brutto = Netto × (1 + Satz/100). Beispiel: CHF 1'000 × 1.081 = CHF 1'081 (bei 8.1% Normalsatz). Umgekehrt: Netto = Brutto / (1 + Satz/100).

In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2024 drei MwSt-Sätze: 8.1% Normalsatz (Waren und Dienstleistungen), 2.6% reduzierter Satz (Lebensmittel, Medikamente, Bücher) und 3.8% Sondersatz (Beherbergungsleistungen). Diese Sätze gelten bis Ende 2027.

Der Normalsatz von 8.1% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der reduzierte Satz von 2.6% gilt für Güter des täglichen Bedarfs: Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Medikamente, Bücher, Zeitungen und Wasser. Der Sondersatz von 3.8% gilt ausschliesslich für Beherbergungsleistungen.

Dividieren Sie den Bruttobetrag durch (1 + Satz/100). Beispiel: CHF 1'081 / 1.081 = CHF 1'000 Netto. Häufiger Fehler: Nicht einfach den Prozentsatz vom Brutto abziehen (1'081 × 0.919 = 993.44 — das wäre falsch!).

In der Schweiz sind Unternehmen ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch MwSt-pflichtig (Art. 10 MWSTG). Eine freiwillige Registrierung ist auch unter dieser Grenze möglich, z.B. um Vorsteuerabzüge geltend zu machen.

Der Sondersatz von 3.8% gilt ausschliesslich für Beherbergungsleistungen — also Hotels, Ferienwohnungen und ähnliche Unterkünfte, inklusive Frühstück. Andere Gastronomieleistungen unterliegen dem Normalsatz von 8.1%.

Ja, ab dem 1. Januar 2028 steigen die MwSt-Sätze zur Finanzierung der 13. AHV-Rente: Normalsatz von 8.1% auf 8.8%, reduzierter Satz von 2.6% auf 2.8%, Sondersatz von 3.8% auf 4.2%. Dies wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 beschlossen.

Bei Barzahlung wird der Endbetrag in der Schweiz auf 5 Rappen gerundet (da es keine 1- und 2-Rappen-Münzen gibt). Beträge unter 2.5 Rappen werden abgerundet, ab 2.5 Rappen aufgerundet. Beispiel: CHF 10.82 wird bar zu CHF 10.80. Bei Kartenzahlung gilt der exakte Betrag.

Gemäss Art. 21 MWSTG sind unter anderem befreit: Gesundheitsleistungen (Ärzte, Spitäler), Bildung (Schulen, Universitäten), Kultur (Museen, Bibliotheken), Immobilienverkauf und -vermietung, Versicherungs- und Bankdienstleistungen sowie Sozialfürsorge.

MwSt (Mehrwertsteuer) und Umsatzsteuer bezeichnen grundsätzlich dasselbe Steuersystem. In der Schweiz wird der Begriff «Mehrwertsteuer» (MwSt/MWST) verwendet, in Deutschland und Österreich spricht man häufiger von «Umsatzsteuer» (USt). Das Grundprinzip ist identisch: Besteuerung des Mehrwerts auf jeder Wirtschaftsstufe.

Gemäss der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und OR Art. 958f müssen alle Geschäftsbücher, Buchungsbelege und MwSt-Abrechnungen in der Schweiz während 10 Jahren aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres. Die Belege können physisch oder elektronisch archiviert werden, sofern die Unveränderbarkeit gewährleistet ist.

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