Letzte Aktualisierung: Februar 2026
Ratgeber 2026

Akontorechnung Schweiz
Vorlage, Bedeutung & MwSt-Regeln

Was ist eine Akontorechnung, wann braucht man sie und wie wird die MwSt korrekt berechnet?
Alles auf einen Blick — mit kostenloser Vorlage und Beispiel.

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Eine Akontorechnung ist eine Vorauszahlungsrechnung für noch nicht vollständig erbrachte Leistungen. Sie sichert den Auftragnehmer finanziell ab und ist besonders bei grösseren Projekten im Bauwesen, Handwerk und in der IT üblich. Bei MwSt-pflichtigen Unternehmen (ab CHF 100’000 Jahresumsatz) muss die MwSt auf dem Akontobetrag ausgewiesen werden (Quelle: ESTV).

Gut zu wissen: Über 600’000 KMU in der Schweiz nutzen Akontorechnungen für ihre Projekte (Quelle: BFS). Die übliche Akonto-Höhe liegt bei 30–50 % des Gesamtbetrags.
Checkliste

7 Pflichtangaben einer Akontorechnung

Damit Ihre Akontorechnung rechtsgültig und MwSt-konform ist, müssen diese Angaben enthalten sein.

1

Vermerk «Akontorechnung»

Klar als Akontorechnung, Abschlagsrechnung oder Vorauszahlungsrechnung kennzeichnen — nicht als reguläre Rechnung.

2

Absender & Empfänger

Vollständige Firmenangaben (Name, Adresse, UID-Nummer falls MwSt-pflichtig) von Auftragnehmer und Auftraggeber.

3

Rechnungsnummer & Datum

Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum.

4

Bezug zum Gesamtauftrag

Auftragsnummer, Projektbezeichnung oder Verweis auf den Werkvertrag — der Bezug muss klar erkennbar sein.

5

Akontobetrag mit MwSt

Nettobetrag, MwSt-Satz (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 %) und Bruttobetrag separat ausweisen (Quelle: ESTV).

6

Zahlungsfrist

Üblich sind 10–30 Tage. Bei Bauprojekten oft kürzere Fristen (z. B. 10 Tage netto).

7

Zahlungsinformationen

IBAN oder QR-Zahlungsteil (seit 2022 der einzige gültige Standard in der Schweiz) (Quelle: SIX Group).

Vergleich

Akontorechnung vs. Teilrechnung vs. Schlussrechnung

Die Begriffe werden oft verwechselt — hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

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Kriterium Akontorechnung Teilrechnung Schlussrechnung
Zeitpunkt Vor Leistungserbringung Nach Teilleistung Nach Gesamtleistung
Zweck Vorauszahlung / Liquidität Abrechnung erbrachter Teile Endabrechnung
Leistung erbracht? Nein (noch ausstehend) Ja (teilweise) Ja (vollständig)
MwSt Ja, auf Akontobetrag Ja, auf Teilbetrag Ja, abzüglich Akonto-MwSt
Typisch für Bauprojekte, IT, Beratung Langzeitprojekte Alle Projekte
Rechtsgrundlage OR Art. 372 (Werkvertrag) Vertragsvereinbarung Vertragsvereinbarung
Anleitung

Akontorechnung erstellen in 5 Schritten

So erstellen Sie eine rechtskonforme Akontorechnung — mit oder ohne Software.

1

Akonto-Vereinbarung treffen

Legen Sie im Werkvertrag oder Auftragsschreiben fest, wie viel Prozent als Akonto fällig wird (typisch: 30–50 %). Definieren Sie Meilensteine für weitere Akontozahlungen.

2

Akontorechnung kennzeichnen

Schreiben Sie klar «Akontorechnung» oder «Abschlagsrechnung» auf das Dokument. Verweisen Sie auf den Gesamtauftrag (Auftragsnummer, Datum).

3

MwSt korrekt berechnen

Berechnen Sie die MwSt auf den Akontobetrag: Netto + 8.1 % MwSt = Brutto. Weisen Sie MwSt-Satz und -Betrag separat aus. Falls nicht MwSt-pflichtig: ohne MwSt mit Hinweis «MwSt-befreit gem. Art. 10 MWSTG».

4

QR-Zahlungsteil hinzufügen

Fügen Sie den QR-Zahlungsteil mit Ihrer IBAN hinzu — seit Oktober 2022 der einzige gültige Standard in der Schweiz. ERPLight generiert diesen automatisch.

5

Schlussrechnung erstellen

Nach Projektabschluss: Gesamtbetrag abrechnen, alle bezahlten Akontorechnungen abziehen. Die MwSt-Differenz wird in der Schlussrechnung verrechnet.

Achtung

6 häufige Fehler bei Akontorechnungen

Diese Fehler führen zu Zahlungsverzögerungen, Streitigkeiten oder Problemen mit der ESTV.

Nicht als Akonto gekennzeichnet

Ohne den Vermerk «Akontorechnung» könnte das Dokument als Schlussrechnung interpretiert werden — mit rechtlichen Folgen.

MwSt vergessen oder falsch

Die MwSt muss auf jeder Akontorechnung ausgewiesen werden (falls pflichtig). Die ESTV prüft dies bei Revisionen.

Kein Bezug zum Gesamtauftrag

Ohne Auftragsnummer oder Projektbeschreibung ist die Zuordnung für den Kunden (und die Buchhaltung) schwierig.

Akonto-Höhe nicht vereinbart

Ohne vertragliche Vereinbarung kann der Auftraggeber die Vorauszahlung verweigern. Immer schriftlich festhalten.

Schlussrechnung ohne Abzug

Vergessen, die Akontorechnungen in der Schlussrechnung abzuziehen, führt zu Doppelberechnungen und Vertrauensverlust.

Kein QR-Zahlungsteil

Seit Oktober 2022 ist der QR-Zahlungsteil der einzige gültige Standard. Alte Einzahlungsscheine werden nicht mehr akzeptiert (Quelle: SIX Group).

Beispiel

Akontorechnung Beispiel: Bauprojekt

So sieht eine typische Akonto-Staffelung bei einem Bauprojekt aus (Gesamtauftrag CHF 50’000).

1

1. Akontorechnung: 30 %

CHF 15’000 netto + CHF 1’215 MwSt (8.1 %) = CHF 16’215 brutto
Fällig bei Auftragserteilung.

2

2. Akontorechnung: 30 %

CHF 15’000 netto + CHF 1’215 MwSt (8.1 %) = CHF 16’215 brutto
Fällig bei Rohbau.

3

Schlussrechnung: 40 %

CHF 50’000 Gesamt − CHF 30’000 Akonto = CHF 20’000 netto + CHF 1’620 MwSt = CHF 21’620 brutto.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Akontorechnungen in der Schweiz.

Eine Akontorechnung ist eine Vorauszahlungsrechnung für eine noch nicht vollständig erbrachte Leistung. Sie fordert eine Teilzahlung (Akonto) an, bevor das Gesamtprojekt abgeschlossen ist. Typisch im Bauwesen, bei Handwerkern und in der IT-Branche.

Ja, eine Akontorechnung muss MwSt enthalten, wenn der Rechnungssteller MwSt-pflichtig ist (ab CHF 100’000 Jahresumsatz). Die MwSt wird auf den Akontobetrag berechnet und separat ausgewiesen. Bei der Schlussrechnung wird die bereits fakturierte MwSt verrechnet.

Eine Akontorechnung fordert eine Vorauszahlung an, bevor die Leistung erbracht ist. Eine Teilrechnung rechnet dagegen bereits erbrachte Teilleistungen ab. In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet, die rechtliche Wirkung unterscheidet sich jedoch bei der Schlussabrechnung.

Eine Akontorechnung wird typischerweise bei grösseren Projekten gestellt: Bauprojekte, Renovationen, IT-Projekte, Beratungsmandate. In der Regel bei Projektstart oder nach Erreichen definierter Meilensteine. Im Werkvertrag (OR Art. 372) kann der Unternehmer Vorauszahlungen verlangen.

Pflichtangaben: Vermerk «Akontorechnung», Absender und Empfänger, Rechnungsnummer und -datum, Bezug zum Gesamtauftrag, Akontobetrag mit MwSt (falls pflichtig), Zahlungsfrist und Zahlungsinformationen (IBAN/QR-Zahlungsteil).

Üblich sind 30–50 % des Gesamtbetrags als erste Akontoforderung. Im Bauwesen oft gestaffelt: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Rohbau, 30 % bei Fertigstellung, 10 % nach Abnahme. Die Höhe sollte vertraglich vereinbart werden.

Die Schlussrechnung listet den Gesamtbetrag auf und zieht alle bereits bezahlten Akontorechnungen ab. Die MwSt wird auf den Gesamtbetrag berechnet und die bereits fakturierte MwSt verrechnet. So entsteht der noch offene Restbetrag.

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