Was ist eine Akontorechnung, wann braucht man sie und wie wird die MwSt korrekt berechnet?
Alles auf einen Blick — mit kostenloser Vorlage und Beispiel.
Eine Akontorechnung ist eine Vorauszahlungsrechnung für noch nicht vollständig erbrachte Leistungen. Sie sichert den Auftragnehmer finanziell ab und ist besonders bei grösseren Projekten im Bauwesen, Handwerk und in der IT üblich. Bei MwSt-pflichtigen Unternehmen (ab CHF 100’000 Jahresumsatz) muss die MwSt auf dem Akontobetrag ausgewiesen werden (Quelle: ESTV).
Damit Ihre Akontorechnung rechtsgültig und MwSt-konform ist, müssen diese Angaben enthalten sein.
Klar als Akontorechnung, Abschlagsrechnung oder Vorauszahlungsrechnung kennzeichnen — nicht als reguläre Rechnung.
Vollständige Firmenangaben (Name, Adresse, UID-Nummer falls MwSt-pflichtig) von Auftragnehmer und Auftraggeber.
Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum.
Auftragsnummer, Projektbezeichnung oder Verweis auf den Werkvertrag — der Bezug muss klar erkennbar sein.
Nettobetrag, MwSt-Satz (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 %) und Bruttobetrag separat ausweisen (Quelle: ESTV).
Üblich sind 10–30 Tage. Bei Bauprojekten oft kürzere Fristen (z. B. 10 Tage netto).
IBAN oder QR-Zahlungsteil (seit 2022 der einzige gültige Standard in der Schweiz) (Quelle: SIX Group).
Die Begriffe werden oft verwechselt — hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | Akontorechnung | Teilrechnung | Schlussrechnung |
|---|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor Leistungserbringung | Nach Teilleistung | Nach Gesamtleistung |
| Zweck | Vorauszahlung / Liquidität | Abrechnung erbrachter Teile | Endabrechnung |
| Leistung erbracht? | Nein (noch ausstehend) | Ja (teilweise) | Ja (vollständig) |
| MwSt | Ja, auf Akontobetrag | Ja, auf Teilbetrag | Ja, abzüglich Akonto-MwSt |
| Typisch für | Bauprojekte, IT, Beratung | Langzeitprojekte | Alle Projekte |
| Rechtsgrundlage | OR Art. 372 (Werkvertrag) | Vertragsvereinbarung | Vertragsvereinbarung |
So erstellen Sie eine rechtskonforme Akontorechnung — mit oder ohne Software.
Legen Sie im Werkvertrag oder Auftragsschreiben fest, wie viel Prozent als Akonto fällig wird (typisch: 30–50 %). Definieren Sie Meilensteine für weitere Akontozahlungen.
Schreiben Sie klar «Akontorechnung» oder «Abschlagsrechnung» auf das Dokument. Verweisen Sie auf den Gesamtauftrag (Auftragsnummer, Datum).
Berechnen Sie die MwSt auf den Akontobetrag: Netto + 8.1 % MwSt = Brutto. Weisen Sie MwSt-Satz und -Betrag separat aus. Falls nicht MwSt-pflichtig: ohne MwSt mit Hinweis «MwSt-befreit gem. Art. 10 MWSTG».
Fügen Sie den QR-Zahlungsteil mit Ihrer IBAN hinzu — seit Oktober 2022 der einzige gültige Standard in der Schweiz. ERPLight generiert diesen automatisch.
Nach Projektabschluss: Gesamtbetrag abrechnen, alle bezahlten Akontorechnungen abziehen. Die MwSt-Differenz wird in der Schlussrechnung verrechnet.
Diese Fehler führen zu Zahlungsverzögerungen, Streitigkeiten oder Problemen mit der ESTV.
Ohne den Vermerk «Akontorechnung» könnte das Dokument als Schlussrechnung interpretiert werden — mit rechtlichen Folgen.
Die MwSt muss auf jeder Akontorechnung ausgewiesen werden (falls pflichtig). Die ESTV prüft dies bei Revisionen.
Ohne Auftragsnummer oder Projektbeschreibung ist die Zuordnung für den Kunden (und die Buchhaltung) schwierig.
Ohne vertragliche Vereinbarung kann der Auftraggeber die Vorauszahlung verweigern. Immer schriftlich festhalten.
Vergessen, die Akontorechnungen in der Schlussrechnung abzuziehen, führt zu Doppelberechnungen und Vertrauensverlust.
Seit Oktober 2022 ist der QR-Zahlungsteil der einzige gültige Standard. Alte Einzahlungsscheine werden nicht mehr akzeptiert (Quelle: SIX Group).
So sieht eine typische Akonto-Staffelung bei einem Bauprojekt aus (Gesamtauftrag CHF 50’000).
CHF 15’000 netto + CHF 1’215 MwSt (8.1 %) = CHF 16’215 brutto
Fällig bei Auftragserteilung.
CHF 15’000 netto + CHF 1’215 MwSt (8.1 %) = CHF 16’215 brutto
Fällig bei Rohbau.
CHF 50’000 Gesamt − CHF 30’000 Akonto = CHF 20’000 netto + CHF 1’620 MwSt = CHF 21’620 brutto.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Akontorechnungen in der Schweiz.
Eine Akontorechnung ist eine Vorauszahlungsrechnung für eine noch nicht vollständig erbrachte Leistung. Sie fordert eine Teilzahlung (Akonto) an, bevor das Gesamtprojekt abgeschlossen ist. Typisch im Bauwesen, bei Handwerkern und in der IT-Branche.
Ja, eine Akontorechnung muss MwSt enthalten, wenn der Rechnungssteller MwSt-pflichtig ist (ab CHF 100’000 Jahresumsatz). Die MwSt wird auf den Akontobetrag berechnet und separat ausgewiesen. Bei der Schlussrechnung wird die bereits fakturierte MwSt verrechnet.
Eine Akontorechnung fordert eine Vorauszahlung an, bevor die Leistung erbracht ist. Eine Teilrechnung rechnet dagegen bereits erbrachte Teilleistungen ab. In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet, die rechtliche Wirkung unterscheidet sich jedoch bei der Schlussabrechnung.
Eine Akontorechnung wird typischerweise bei grösseren Projekten gestellt: Bauprojekte, Renovationen, IT-Projekte, Beratungsmandate. In der Regel bei Projektstart oder nach Erreichen definierter Meilensteine. Im Werkvertrag (OR Art. 372) kann der Unternehmer Vorauszahlungen verlangen.
Pflichtangaben: Vermerk «Akontorechnung», Absender und Empfänger, Rechnungsnummer und -datum, Bezug zum Gesamtauftrag, Akontobetrag mit MwSt (falls pflichtig), Zahlungsfrist und Zahlungsinformationen (IBAN/QR-Zahlungsteil).
Üblich sind 30–50 % des Gesamtbetrags als erste Akontoforderung. Im Bauwesen oft gestaffelt: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Rohbau, 30 % bei Fertigstellung, 10 % nach Abnahme. Die Höhe sollte vertraglich vereinbart werden.
Die Schlussrechnung listet den Gesamtbetrag auf und zieht alle bereits bezahlten Akontorechnungen ab. Die MwSt wird auf den Gesamtbetrag berechnet und die bereits fakturierte MwSt verrechnet. So entsteht der noch offene Restbetrag.
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