Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Lohnprogramm für kleine Firmen

Lohnabrechnung Software
für Schweizer KMU

Lohnblatt, Abzüge, Zahlungsdatei fürs E-Banking und Lohnausweis – für Firmen mit wenigen Angestellten.
Mit einer ehrlichen Liste, was ERPLight rechnet und was nicht.

Werte 2026 mit amtlicher Quelle
Lohn ab CHF 14.90/Monat
Swiss Made

ERPLight Lohn ist eine Lohnabrechnung Software für kleine Schweizer Firmen und Einzelfirmen mit wenigen Angestellten. Sie rechnet AHV/IV/EO (5.3 %), Arbeitslosenversicherung (1.1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn) und Kinderzulagen automatisch, die Unfall- und Krankentaggeldversicherung mit den Sätzen deiner Police; Pensionskasse und Quellensteuer zieht sie nach deinen Angaben ab. Jeden Monat entstehen Lohnblätter als PDF, eine Zahlungsdatei fürs E-Banking und Unterlagen für den Treuhänder, am Jahresende der Lohnausweis (Sätze 2026: Merkblatt AHV/IV 2.01 und 2.08).

Preis und Tipp: Lohn ist im Professional-Plan ab CHF 14.90/Monat enthalten – ohne Aufpreis pro angestellter Person. Wer ganz sicher sein will, lässt die Einrichtung und den ersten Lohnmonat einmal vom Treuhänder prüfen.
Abzüge 2026

Was rechnet ERPLight automatisch – und was trägst du ein?

Die gesetzlichen Sätze sind mit amtlicher Quelle hinterlegt. Was je Firma verschieden ist, steht auf deiner Police oder dem Ausweis der Pensionskasse.

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Lohnabzüge 2026 und wie ERPLight sie rechnet
Abzug / BeitragAnteil der Angestellten 2026So macht es ERPLight
AHV/IV/EO5.3 % vom Lohn – deine Firma zahlt gleich viel dazuautomatisch
Satz und Pensionsalter aus den hinterlegten Werten 2026
Arbeitslosenversicherung (ALV)1.1 % bis CHF 148'200 Jahreslohnautomatisch
Höchstlohn übers Jahr und anteilig nach Anstellungstagen gerechnet
Unfallversicherung Freizeit (NBU)Satz laut Police (meist 1–2 %), bis CHF 148'200 Jahreslohndein Satz
einmal eintragen; abgezogen ab 8 Stunden Arbeit pro Woche
KrankentaggeldAnteil laut Police (freiwillig, meist 0.3–1.5 %)dein Satz
einmal eintragen; vom Lohn bis zur Obergrenze der Unfallversicherung oder vom ganzen Lohn
Pensionskasse (BVG)Betrag laut Ausweis der Pensionskassedein Betrag
pro Person eintragen; ERPLight sagt dir, wenn die Pensionskasse Pflicht ist (Jahreslohn über CHF 22'680)
QuellensteuerSatz laut Tabelle des Wohnkantonsdein Satz
pro Monat eintragen; ERPLight nennt die passende Tabellenzeile
noch nicht Freiburg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis
Kantonale Beiträgez. B. in Genf, Schaffhausen, Waadt und Wallisautomatisch
nach dem Kanton deiner Firma
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)Beitrag laut Vertragdeine Angabe
in Prozent, als fester Betrag pro Monat oder pro Jahr
Kinder- und Ausbildungszulagenwerden ausbezahlt, nicht abgezogen – mindestens CHF 215 bzw. 268 pro Kind und Monat, je nach Kanton mehrautomatisch
Art und Betrag nach Alter und Kanton, sobald die Familienausgleichskasse sie bewilligt hat
13. Monatslohnwenn im Arbeitsvertrag abgemachtautomatisch
im Dezember bzw. anteilig beim Austritt; beim Stundenlohn + 8.33 % jeden Monat

Sätze 2026 laut Merkblättern AHV/IV 2.01 und 2.08, BVV 2 Art. 5 und FamZG Art. 5 (siehe Quellen). Deine Kosten als Arbeitgeber schätzt ERPLight bei jeder Person («Kostet dich ca.»); Berufsunfall, ein höherer Firmenanteil an der Pensionskasse und die Gebühr der Ausgleichskasse kommen dazu – sie stehen auf deren Rechnungen.

Monatsablauf

So läuft ein Lohnmonat in ERPLight

Einmal einrichten – danach ist ein Monat in wenigen Schritten erledigt.

1

Lohn einrichten

Kanton, Name und Adresse kommen aus deinen Firmenangaben. Dazu ein paar Fragen: Satz der Unfallversicherung, Pensionskasse, Krankentaggeld und – falls vorhanden – Gesamtarbeitsvertrag.

2

Angestellte erfassen

Name, Geburtsdatum, erster Arbeitstag, Monats- oder Stundenlohn. Du siehst sofort, was netto ankommt und was dich die Person etwa kostet.

3

Monat erfassen

Stunden beim Stundenlohn, dazu Bonus, Zulagen, Überstunden mit 25 % Zuschlag, Spesen, Vorschuss oder Restferien – und Abwesenheiten wie Militär oder Vaterschaftsurlaub mit Erwerbsersatz.

4

Prüfen und abschliessen

Fehlt eine Angabe oder ist der Lohn stark anders als im Vormonat, sagt es ERPLight vor dem Abschluss. Abgeschlossene Lohnblätter bleiben unverändert gespeichert.

5

Lohnblatt und Zahlung

Pro Person ein Lohnblatt als PDF mit deinem Logo, dazu die Zahlungsdatei fürs E-Banking und die Monatsunterlagen für den Treuhänder.

6

Jahresende

Lohnausweise mit einem Assistenten, AHV-Lohnbescheinigung und Lohnsummen für die Versicherungen – ERPLight zeigt dir die Schritte mit ihren Fristen.

Etwas vergessen? Einen abgeschlossenen Monat öffnest du wieder, solange kein späterer Monat abgeschlossen ist. Stunden oder den Quellensteuer-Satz korrigierst du auch im Folgemonat, und eine Lohnerhöhung trägst du rückwirkend ab dem richtigen Monat ein – ERPLight rechnet die Nachzahlung.

Vom Lohnblatt zum Lohnausweis

Jedes abgeschlossene Lohnblatt bleibt gespeichert. Darum rechnet ERPLight den Lohnausweis am Jahresende aus den Lohnblättern des Jahres. Ein Assistent fragt in drei Schritten nur, was nicht im Lohnblatt steht – zum Beispiel Telefon und Ansprechperson der Firma, Kantine oder Lunch-Checks und einen gratis Arbeitsweg.

  • Lohnausweis als PDF, nachgebildet nach dem amtlichen Formular 11 (Ziffern 1–15, ganze Franken)
  • Datei für die Webanwendung eLohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz – für Kantone, die Lohnausweise auf Papier nur mit Barcode annehmen, zum Beispiel Freiburg und Wallis
  • Hinweis, wenn dein Kanton den Lohnausweis zusätzlich direkt bei der Steuerverwaltung verlangt, zum Beispiel Bern, Basel-Stadt oder Solothurn
  • Beim Austritt gleich den Lohnausweis erstellen; kommt später im Jahr noch eine Zahlung dazu, ersetzt ein neuer Lohnausweis den alten
  • Monate, die vorher dein Treuhänder oder ein anderes Programm abgerechnet hat, trägst du mit ihren Summen nach

Den Lohnausweis gibst du deinen Angestellten für die Steuererklärung ab. Aufbau und Wegleitung stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung bereit.

Zahlungsdatei fürs E-Banking

Nach dem Abschluss erstellt ERPLight eine Zahlungsdatei, die du im E-Banking deiner Bank hochlädst, prüfst und freigibst. ERPLight selbst zahlt nichts aus – das Geld bleibt bis zur Freigabe in deiner Hand.

  • Format pain.001.001.09 nach den Swiss Payment Standards 2026
  • Als vertrauliche Lohnzahlung (Code SALA) mit Sammelbuchung: Auf dem Kontoauszug steht eine Buchung ohne Namen
  • Ausführung am Zahltag – ist er kein Bankwerktag, in der Regel am Bankwerktag davor
  • Adressen mit Ort und Land, wie es die Banken ab dem 14. November 2026 verlangen (SIX-Factsheet für KMU)
  • Schutz vor doppelten Löhnen: Wurde ein Monat wieder geöffnet, fragt ERPLight, was schon überwiesen ist, und nimmt nur noch die Differenz

Nicht in der Datei: Angestellte ohne IBAN oder mit Konto im Ausland. Diese Löhne überweist du einzeln – ERPLight sagt dir, wen es betrifft und warum.

Quellensteuer: Was ERPLight übernimmt

Für Angestellte ohne Schweizer Pass oder Ausweis C zieht die Firma die Steuer direkt vom Lohn ab. ERPLight hilft bei jedem Schritt – den Satz aus der kantonalen Tabelle trägst du aber selbst ein.

  • Tarifcode (z. B. A0N) mit Erklärung, wie er sich aus der Lebenssituation zusammensetzt – auch die Buchstaben für Grenzgänger
  • Der Wohnkanton bestimmt Tabelle und Empfänger der Abrechnung; bei Grenzgängern gilt der Kanton des Arbeitsorts
  • ERPLight zeigt die richtige Zeile der Tabelle – auch wenn die Person noch eine andere Stelle hat und der Lohn auf ein volles Pensum hochgerechnet wird
  • Abrechnung der Quellensteuer je Kanton in den Monatsunterlagen, als PDF und Excel

Noch nicht dabei: Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis rechnen die Quellensteuer mit einem Jahresmodell. Für diese Kantone rechnet ERPLight die Quellensteuer noch nicht – lass sie von deinem Treuhänder rechnen. Mehr zur Quellensteuer bei der ESTV.

Export

Unterlagen für Treuhänder und Ämter

Was Ausgleichskasse, Versicherungen, Steueramt und Treuhänder brauchen – als PDF und Excel, auf den Rappen geprüft.

Jeden Monat

Lohnjournal, Buchungsbeleg und – wenn nötig – die Abrechnung der Quellensteuer je Kanton. Der Buchungsbeleg nutzt die Konten des Kontenrahmens KMU, zum Beispiel 5000 Lohnaufwand und 5700 Sozialversicherungsaufwand.

Jedes Jahr

AHV-Lohnbescheinigung für die Ausgleichskasse, Lohnsummen für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Lohnkonto je Person und ein Abgleich der Lohnsummen.

Alles aufbewahren

Alle Lohnblätter, Lohnausweise und Unterlagen seit Beginn als ZIP – Lohnunterlagen musst du 10 Jahre aufbewahren. Im Treuhänder-Export von ERPLight steckt der Lohn im Ordner «Lohn».

Gehen die Listen nicht auf den Rappen auf, erstellt ERPLight keine Datei. Melden musst du selbst: Die Zahlen gibst du im Portal oder Formular deiner Ausgleichskasse, Versicherung bzw. Steuerverwaltung ein – oder dein Treuhänder übernimmt das.

Lohn und Buchhaltung in einem Programm

Im selben Konto schreibst du Offerten und QR-Rechnungen, erfasst Ausgaben und führst die einfache Buchhaltung. Die Löhne tippst du dafür nicht ein zweites Mal ab.

  • Abgeschlossene Lohnmonate erscheinen in der einfachen Buchhaltung als Ausgabe am Zahltag
  • Beim Bankabgleich mit camt.053 erkennt ERPLight die Lohnzahlung auf dem Kontoauszug
  • Monats- und Jahresabschluss mit Einnahmen und Ausgaben – passend für Einzelfirmen und Personengesellschaften, die eine Milchbüchleinrechnung führen dürfen

Mehr dazu: Buchhaltungssoftware für Einzelfirmen.

Ehrlich gesagt

Was ERPLight Lohn nicht kann

Lieber vorher wissen als nachher suchen: Diese Fälle erledigst du mit deinem Treuhänder oder direkt bei der zuständigen Stelle.

Kein Swissdec, kein ELM

ERPLight ist nicht Swissdec-zertifiziert und übermittelt keine Daten elektronisch an Ausgleichskasse, Unfallversicherung oder Steueramt. Die Listen dafür erstellt ERPLight; melden tust du über deren Portale oder Formulare – oder dein Treuhänder.

Quellensteuer nicht automatisch

Den Satz aus der kantonalen Tabelle trägst du selbst ein. Für Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis (Jahresmodell) rechnet ERPLight die Quellensteuer noch nicht.

Pensionskasse nach Ausweis

Den Abzug für die Pensionskasse rechnet ERPLight nicht selbst aus – du trägst den Betrag laut Ausweis ein. Die Firmenanteile an Pensionskasse, Berufsunfall und Krankentaggeld stehen auf den Rechnungen der Versicherungen.

Sonderfälle beim Treuhänder

Zum Beispiel Mutterschaft, Taggeld bei Krankheit oder Unfall, Geburts- und Adoptionszulagen, ein Wiedereintritt im selben Jahr oder manche Fälle im Pensionsalter. ERPLight zeigt solche Fälle an oder sperrt sie, statt falsch zu rechnen.

Keine Auszahlung, kein Versand

ERPLight zahlt keine Löhne aus und verschickt keine Lohnblätter per E-Mail an die Angestellten. Die Zahlungsdatei lädst du im E-Banking hoch, die Lohnblätter gibst du selbst ab.

Eine Firma pro Konto

Lohn rechnet für einen Arbeitgeber mit einer AHV-Abrechnungsnummer. Frei definierbare Lohnarten gibt es nicht – dafür Bonus, Zulage, Überstunden, Spesen, Vorschuss und Restferien.

Preis

Was kostet die Lohnabrechnung?

Lohn ist im Professional-Plan enthalten – ohne Aufpreis pro Person und ohne Obergrenze bei der Zahl der Angestellten.

Starter
CHF 0 / Monat
für immer kostenlos
  • Offerten, Aufträge und QR-Rechnungen
  • Quittungen bei Barzahlung
  • keine Lohnabrechnung
Kostenlos starten
Business
CHF 29.90 / Monat
oder CHF 358.80 pro Jahr
  • Lohn gleich wie Professional
  • Mehrere Absenderprofile und Artikelstamm
  • Wiederkehrende Rechnungen und Rechnungen ins Ausland
Konto eröffnen

Preise laut AGB Ziff. 4.1. Endet das Abo, kannst du abgeschlossene Monate, Lohnblätter und Unterlagen weiterhin ansehen und herunterladen und Lohnausweise noch erstellen; neue Monate abrechnen geht wieder mit Professional.

Gratis-Alternative

Lohnbuchhaltung kostenlos: Wann die Vorlage reicht

Nicht jede Firma braucht ein Lohnprogramm. Für ein einzelnes Lohnblatt genügt die gratis Vorlage.

Gratis: Lohnabrechnung-Vorlage

Für eine einzelne Abrechnung: Online-Generator mit PDF sowie Excel- und Word-Vorlage – ohne Konto. Den Nettolohn schnell ausrechnen kannst du mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Zur gratis Lohnabrechnung-Vorlage

Lohnprogramm: ERPLight Lohn

Für jeden Monat: Jahresgrenzen über alle Monate, gespeicherte Lohnblätter, Zahlungsdatei, Lohnausweis und Unterlagen für den Treuhänder – zusammen mit Rechnungen und Buchhaltung.

Konto eröffnen

Häufige Fragen zum Lohnprogramm

Preis, Quellensteuer, Lohnausweis, Swissdec und Datenschutz – kurz beantwortet.

Für kleine Firmen und Einzelfirmen in der Schweiz mit wenigen Angestellten im Monats- oder Stundenlohn – zum Beispiel im Handwerk, in der Reinigung oder im kleinen Büro mit Aushilfen. Wer Rechnungen, Buchhaltung und Lohn in einem Programm führt, erfasst nichts doppelt. Weniger passend ist ERPLight, wenn du die Quellensteuer in Freiburg, Genf, Tessin, Waadt oder Wallis abrechnest oder Löhne elektronisch per ELM melden willst.

Lohn ist im Professional-Plan enthalten: CHF 14.90 pro Monat oder CHF 178.80 pro Jahr – ohne Aufpreis pro angestellter Person. Im selben Preis stecken QR-Rechnungen, Ausgaben und Belege, die einfache Buchhaltung und der Export für den Treuhänder. Im kostenlosen Starter-Plan gibt es keine Lohnabrechnung. Alle Pläne im Überblick.

Es gibt keine Obergrenze und keinen Preis pro Person. ERPLight Lohn ist aber für Firmen mit wenigen Angestellten gebaut: Jede Person erfasst du einzeln, pro Monat schliesst du alle zusammen ab. Brauchst du eigene Lohnarten oder die elektronische Lohnmeldung (ELM), ist ein grösseres Lohnsystem passender.

Teilweise. ERPLight zieht die Quellensteuer ab, zeigt dir die passende Zeile der kantonalen Tabelle und erstellt jeden Monat die Abrechnung je Kanton. Den Satz aus der Tabelle trägst du aber selbst ein. Für die Kantone Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis (Jahresmodell) rechnet ERPLight die Quellensteuer noch nicht – dort rechnest du mit deinem Treuhänder ab.

Ja. Am Jahresende rechnet ERPLight den Lohnausweis aus den gespeicherten Lohnblättern und erstellt ihn als PDF nach dem amtlichen Formular 11. Für Kantone, die Lohnausweise auf Papier nur mit Barcode annehmen, gibt es zusätzlich eine Datei für die Webanwendung eLohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz. Verlässt jemand die Firma, erstellst du den Lohnausweis sofort.

Ja. Nach dem Abschluss eines Monats lädst du eine Zahlungsdatei (pain.001) herunter und im E-Banking deiner Bank hoch; dort prüfst du sie und gibst sie frei. Die Löhne gehen als vertrauliche Sammelbuchung weg. Angestellte ohne IBAN oder mit Konto im Ausland sind nicht in der Datei – diese Löhne überweist du einzeln.

Nein. ERPLight ist nicht Swissdec-zertifiziert und übermittelt keine Lohndaten elektronisch (ELM) an Ausgleichskasse, Unfallversicherung oder Steueramt. ERPLight erstellt die Listen dafür, zum Beispiel die AHV-Lohnbescheinigung und die Abrechnung der Quellensteuer. Die Zahlen meldest du über die Portale oder Formulare der Kassen und Behörden – oder dein Treuhänder übernimmt das.

Nicht für jeden Monat. ERPLight rechnet die üblichen Fälle selbst und sagt dir, wo eine Angabe fehlt. Wir empfehlen aber, die Einrichtung und den ersten abgeschlossenen Monat einmal von deinem Treuhänder prüfen zu lassen – die Unterlagen dafür erstellt ERPLight. Sonderfälle wie Mutterschaft, Taggeld bei Krankheit oder Unfall und die Quellensteuer im Jahresmodell rechnest du mit dem Treuhänder ab. ERPLight erbringt keine Lohn-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.

Ja. Monate, die vorher dein Treuhänder oder ein anderes Programm abgerechnet hat, trägst du als «Lohn ausserhalb ERPLight» mit dem Bruttolohn total nach – ERPLight braucht sie für die Jahresgrenzen der Versicherungen, ausbezahlt wird dafür nichts. Trägst du zusätzlich die Lohnausweis-Summen dieser Monate ein, erstellt ERPLight auch den Lohnausweis fürs ganze Jahr. War jemand dieses Jahr schon einmal bei dir angestellt (Wiedereintritt), rechnest du diese Person mit dem Treuhänder ab.

Auf Servern in Europa, wie alle Daten in ERPLight; die Übertragung ist verschlüsselt. ERPLight bearbeitet die Daten deiner Angestellten nur in deinem Auftrag für die Lohnabrechnung und gibt sie nicht an Dritte weiter (AGB Ziff. 10 und Datenschutzerklärung). Endet dein Abo, kannst du abgeschlossene Monate, Lohnblätter und Unterlagen weiterhin ansehen und herunterladen – Lohnunterlagen musst du 10 Jahre aufbewahren.

Lohn, Rechnungen und Buchhaltung in einem Konto

Lohnblatt, Zahlungsdatei und Lohnausweis ab Professional (CHF 14.90/Monat). Das Konto eröffnest du kostenlos, keine Kreditkarte nötig.