Letzte Aktualisierung: März 2026

Brutto-Netto-Rechner Schweiz 2026

Bei CHF 6'000 brutto/Mt beträgt der Nettolohn ca. CHF 5'354 nach AHV/IV/EO, ALV, BVG und NBU (Alter 35, BVG Minimum). Arbeitgeber-Gesamtkosten: ca. CHF 6'754. Quelle: BSV, Stand 2026

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Aktuelle Sätze 2026
Daten bleiben lokal
Swiss Made
CHF
Exakter Betrag: CHF
Ferienentschädigung Nur relevant bei Stundenlohn
Gut zu wissen: Ab Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Die Beitragssätze (AHV/IV/EO 10.60%, ALV 2.20%) bleiben 2026 unverändert.

So setzen sich Ihre Lohnabzüge zusammen

Vom Bruttolohn werden in der Schweiz vier obligatorische Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Jeder Abzug dient einem spezifischen Zweck im Schweizer Vorsorgesystem.

AHV/IV/EO (5.30%)

Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beträgt der AHV/IV/EO-Beitragssatz seit 2021 unverändert 10.60% — je 5.30% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Beitrag setzt sich zusammen aus: 4.35% AHV (Altersvorsorge), 0.70% IV (Invalidenversicherung) und 0.25% EO (Erwerbsersatzordnung). Quelle: BSV

ALV (1.10%)

Die Arbeitslosenversicherung beträgt 1.10% für Arbeitnehmer und 1.10% für Arbeitgeber — total 2.20%. Der ALV-pflichtige Lohn ist auf CHF 148'200 pro Jahr begrenzt.

Gut zu wissen: Der ALV-Beitrag von 1.10% gilt bis CHF 148'200 Jahreslohn. Auf dem übersteigenden Betrag wird ein Solidaritätsbeitrag (ALV2) von 0.50% erhoben. Quelle: BSV Beiträge 2026

BVG / 2. Säule

Gemäss BVG Art. 16 wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 vom Bruttolohn abgezogen. Nur der verbleibende koordinierte Lohn ist BVG-versichert. Der BVG-Beitrag steigt mit dem Alter:

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AlterRate (AN+AG)AN-AnteilBeispiel CHF 6'000
25–347%3.5%CHF 132.85/Mt
35–4410%5.0%CHF 189.75/Mt
45–5415%7.5%CHF 284.65/Mt
55–6518%9.0%CHF 341.55/Mt

Die Eintrittsschwelle liegt bei CHF 22'680 pro Jahr — wer weniger verdient, ist nicht BVG-pflichtig. Der maximal koordinierte Lohn beträgt CHF 64'260. Quelle: BVG (Fedlex)

NBU / UVG

Gemäss UVG Art. 91 trägt der Arbeitnehmer die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Die Höhe variiert je nach Branche und Versicherer zwischen 1.0% und 1.5% des versicherten Lohns. In diesem Rechner verwenden wir den Schweizer Durchschnittswert von 1.2%. Quelle: Suva

Gesamtlohnkosten für Arbeitgeber

Neben dem Bruttolohn fallen für Arbeitgeber zusätzliche Lohnnebenkosten an. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

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AbgabeSatzBeispiel CHF 6'000Wer zahlt
AHV/IV/EO5.30%CHF 318.00Arbeitgeber
ALV1.10%CHF 66.00Arbeitgeber
BU (Berufsunfall)~1.0%CHF 60.00Arbeitgeber
BVG (AG-Anteil)altersabh.CHF 189.75Arbeitgeber
FAK~1.5%CHF 90.00Arbeitgeber
VK~0.5%CHF 30.00Arbeitgeber
Total AG-ZuschlagCHF 753.75
Faustregel für Arbeitgeber Gesamtlohnkosten = Bruttolohn × 1.10–1.35 (je nach Kanton, Branche, BVG)
Faustregel für KMU: Laut Swissmem und Lenz Treuhand liegen die Gesamtlohnkosten je nach Branche, Kanton und BVG-Plan zwischen 10% und 35% über dem Bruttolohn. Bei einem typischen KMU mit BVG-Minimum rechnet man mit dem Faktor 1.11–1.15.

Die Familienausgleichskassen (FAK) werden kantonal geregelt. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen variieren die Beitragssätze zwischen 1.0% und 3.0% des Bruttolohns. Quelle: BSV

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Nettolohn bei verschiedenen Bruttolöhnen (2026)

Alle Werte berechnet für Alter 35–44, BVG Minimum, ohne Ferienentschädigung.

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Brutto/MtAHV/IV/EOALVNBUBVG (Min)NettoAG-Kosten
CHF 4'000212.0044.0048.0089.753'606.254'465.75
CHF 5'000265.0055.0060.00139.754'480.255'609.75
CHF 6'000318.0066.0072.00189.755'354.256'753.75
CHF 7'000371.0077.0084.00239.756'228.257'897.75
CHF 8'000424.0088.0096.00267.757'124.259'019.75
CHF 9'000477.0099.00108.00267.758'048.2510'113.75
CHF 10'000530.00110.00120.00267.758'972.2511'207.75
CHF 12'000636.00132.00144.00267.7510'820.2513'395.75

Was ändert sich 2026 bei den Sozialversicherungen?

Laut dem Bundesrat und dem BSV werden die Beitragssätze für AHV/IV/EO und ALV im Jahr 2026 nicht angepasst. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Leistungsseite:

  • 13. AHV-Rente: Erstmals wird im Dezember 2026 die 13. AHV-Rente ausbezahlt.
  • AHV-Referenzalter Frauen: 64 Jahre 6 Monate (Jahrgang 1962, schrittweise Erhöhung bis 65 im Jahr 2028).
  • BVG-Renten: Anpassung +2.7%.
  • Beitragssätze: Unverändert (AHV/IV/EO 10.60%, ALV 2.20%).
Für Arbeitgeber relevant: Die 13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Die Finanzierung soll über eine geplante MwSt-Erhöhung von 8.1% auf 8.8% erfolgen (Volksabstimmung ausstehend). Quelle: sozialesicherheit.ch
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Lohnabzügen, BVG und Sozialversicherungen in der Schweiz

Der AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt 5.30% für Arbeitnehmer und 5.30% für Arbeitgeber — total 10.60%. Aufschlüsselung: 4.35% AHV, 0.70% IV, 0.25% EO.

CHF 26'460 pro Jahr. Der BVG-Beitrag wird nur auf den koordinierten Lohn berechnet (Bruttolohn minus Koordinationsabzug). Minimum CHF 3'780, Maximum CHF 64'260.

Bruttolohn + AHV/IV/EO (5.30%) + ALV (1.10%) + BU (~1%) + BVG (altersabhängig) + FAK (~1.5%) + VK (~0.5%). Faustregel: Brutto × 1.10–1.35.

Nein. Dieser Rechner zeigt nur Sozialabgaben (AHV, ALV, BVG, NBU). Die Einkommenssteuer variiert stark nach Kanton und Gemeinde. → ESTV-Steuerrechner

Die Beitragssätze bleiben 2026 unverändert. Neu: 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 und das AHV-Referenzalter für Frauen steigt schrittweise (2026: 64 Jahre 6 Monate).

Altersstaffel: 25–34 Jahre (7%), 35–44 Jahre (10%), 45–54 Jahre (15%), 55–65 Jahre (18%). Das ist der Gesamtsatz — der Arbeitgeber zahlt mindestens 50% (Art. 66 BVG).

Typischerweise 15–35% über dem Bruttolohn. Bei CHF 6'000 Brutto sind das ca. CHF 6'500–7'500 je nach BVG-Plan und Kanton.

NBU (Nichtberufsunfall) zahlt der Arbeitnehmer (~1.2%). BU (Berufsunfall) zahlt der Arbeitgeber (~1%). Beide laufen über die Unfallversicherung gemäss UVG.

Ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung zahlen Quellensteuer direkt vom Lohn. Der Satz variiert nach Kanton, Einkommen und Zivilstand. Dieser Rechner deckt die Quellensteuer nicht ab.

Bei Stundenlohn wird die Ferienentschädigung als Zuschlag berechnet: 8.33% (4 Wochen Ferien) + 3.45% (8 Feiertage) = 11.78%. Bei Monatslohn sind Ferien bereits im Lohn enthalten.

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Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz kein gesetzlicher Anspruch, wird aber in vielen Arbeitsverträgen und GAV vereinbart. Er entspricht typischerweise einem vollen Monatsgehalt und ist AHV/IV/EO-, ALV- und BVG-pflichtig. Unser Rechner wird bald einen 13.-Monatslohn-Toggle erhalten.

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