Lohnabrechnung Vorlage Schweiz 2026

Eine Lohnabrechnung in der Schweiz muss gemäss OR Art. 323b alle Lohnbestandteile und Abzüge transparent ausweisen — inklusive AHV/IV/EO (5.30%), ALV (1.10%), BVG und NBU. Generator unten: korrekte Lohnabrechnung in unter 2 Minuten, direkt als PDF. Quelle: BSV, SECO, Stand 2026

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Letzte Aktualisierung: März 2026

Lohnabrechnung erstellen

1 Angaben
2 Lohn
CHF
Ferienentschädigung 8.33% + 3.45% Feiertage = 11.78%
Exakter Betrag: CHF
13. Monatslohn 1/12 des Grundlohns pro Monat (AHV-pflichtig)
3 Zulagen & Spesen
Gesetzliche Familienzulagen (nicht AHV-pflichtig)
Effektiver Spesenersatz (nicht AHV-pflichtig)
Prämien, Schichtzulagen etc. (AHV-pflichtig)

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Was muss auf einer Lohnabrechnung stehen? (Pflichtangaben)

Gemäss OR Art. 323b Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Diese Pflicht ist relativ zwingend (OR Art. 362) und kann vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.

Folgende Angaben gehören auf jede Lohnabrechnung:

  1. Arbeitgeber-Angaben — Name und Adresse des Unternehmens
  2. Arbeitnehmer-Angaben — Name, AHV-Nummer, Personalnummer
  3. Abrechnungsperiode — Monat und Jahr
  4. Bruttolohn — Grundlohn plus alle Zulagen einzeln aufgeführt
  5. Alle Abzüge — AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU einzeln aufgeschlüsselt
  6. Nettolohn — Auszahlungsbetrag
  7. Bei Stundenlohn: Stunden × Stundensatz separat ausgewiesen
  8. Ferienentschädigung — in Prozent UND CHF-Betrag
Wichtig bei Stundenlohn: Die Ferienentschädigung muss sowohl in Prozent als auch in CHF-Betrag auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Eine blosse Angabe "Ferien inbegriffen" ist rechtlich ungenügend. Quelle: SECO, Merkblatt Arbeitszeiterfassung

Lohnabzüge in der Schweiz — alle Abzüge im Überblick (2026)

Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) betragen die AHV/IV/EO-Beitragssätze seit 2021 unverändert 10.60% — je 5.30% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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AbzugGesamtAN-AnteilAG-AnteilBasis
AHV/IV/EO10.60%5.30%5.30%Bruttolohn
ALV2.20%1.10%1.10%Bis CHF 148'200/J
BVG (2. Säule)variabelmind. 50%mind. 50%Koordinierter Lohn
NBU~1.2%1.2%Bruttolohn
BU~1.0%1.0%Bruttolohn

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) gemäss UVG wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen — die Prämien werden von Versicherern wie der Suva festgelegt und variieren je nach Branche. Wird ein Lohn nicht korrekt abgerechnet, kann dies zu Betreibungsverfahren nach SchKG führen. Ein modernes ERP-System automatisiert die korrekte Berechnung aller Sozialversicherungsabzüge.

BVG-Altersstaffel

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AlterRate (AN+AG)AN-AnteilBeispiel CHF 6'000
25–347%3.5%CHF 132.85/Mt
35–4410%5.0%CHF 189.75/Mt
45–5415%7.5%CHF 284.65/Mt
55–6518%9.0%CHF 341.55/Mt
Tipp: Der Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen die exakten Abzüge für Ihr Gehalt — inklusive BVG nach Alter und Plan.

Stundenlohn vs. Monatslohn — Unterschiede bei der Lohnabrechnung

Bei Monatslohn sind Ferien und Feiertage bereits im fixen Gehalt enthalten — ein separater Ausweis auf der Lohnabrechnung ist nicht nötig.

Bei Stundenlohn muss die Ferienentschädigung zwingend separat ausgewiesen werden:

  • 4 Wochen Ferien: 8.33% Zuschlag auf den Bruttolohn
  • 5 Wochen Ferien: 10.64% Zuschlag
  • Feiertage: 3.45% Zuschlag (Minimalannahme 8 Feiertage — variiert kantonal von 8–15)

Gemäss SECO sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Stundenlohn die Ferienentschädigung nicht nur in Prozent, sondern auch als absoluten CHF-Betrag auf der Lohnabrechnung auszuweisen.

Ferienentschädigung bei 4 Wochen Bruttolohn × 8.33% (Ferien) + 3.45% (Feiertage) = 11.78% Zuschlag

13. Monatslohn: Kein gesetzlicher Anspruch in der Schweiz, wird aber in vielen Arbeitsverträgen und GAV vereinbart. Der 13. Monatslohn entspricht 1/12 des Jahresgrundlohns und ist AHV/IV/EO-pflichtig.

Aufbewahrungspflicht & Datenschutz bei Lohnabrechnungen

Lohnabrechnungen müssen gemäss OR Art. 958f und der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden — digital oder physisch.

Lohndaten sind besonders schützenswerte Personendaten. Seit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG, Sept. 2023) gelten verschärfte Anforderungen an die Verarbeitung und Speicherung solcher Daten.

Datenschutz-Tipp: Seit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG, Sept. 2023) gelten für Lohndaten verschärfte Anforderungen. Digitale Lohnabrechnungen sollten verschlüsselt gespeichert und nur berechtigten Personen zugänglich sein.
Alle Dokumente an einem Ort: Mit ERPLight erstellen und archivieren Sie Rechnungen, Offerten und Geschäftsdokumente — GeBüV-konform und nDSG-sicher.

Lohnabrechnung vs. Lohnausweis — Was ist der Unterschied?

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LohnabrechnungLohnausweis
HäufigkeitMonatlichJährlich (1×)
ZweckDokumentation MonatslohnSteuererklärung
InhaltBrutto, Abzüge, NettoInkl. Gratifikationen, Geschäftswagen, Spesen
EmpfängerArbeitnehmerAN + Steuerbehörde
FristMit LohnzahlungBis Ende Januar Folgejahr
FormatFrei (nachvollziehbar)SSK-Standardformular
GesetzOR Art. 323bStHG / DBG

Der Lohnausweis muss gemäss SSK-Wegleitung (Schweizerische Steuerkonferenz) bis Ende Januar des Folgejahres erstellt und sowohl dem Arbeitnehmer als auch der zuständigen Steuerbehörde zugestellt werden.

Häufige Fehler bei der Lohnabrechnung — und wie Sie sie vermeiden

  1. Ferienentschädigung nicht separat ausgewiesen — Bei Stundenlohn muss der Prozentsatz UND der CHF-Betrag auf der Abrechnung stehen. "Ferien inbegriffen" reicht nicht (SECO).
  2. Falsche BVG-Altersstaffel — Die BVG-Sparbeiträge steigen ab Alter 25/35/45/55 sprunghaft. Häufigster Fehler: Übergang vergessen.
  3. Kinderzulagen als AHV-pflichtigen Lohn deklariert — Familienzulagen (FamZG) sind NICHT AHV-pflichtig.
  4. ALV-Obergrenze ignoriert — Ab CHF 148'200 Jahreslohn fällt keine ALV mehr an. Der ehemalige Solidaritätsbeitrag (ALV2) wurde per 01.01.2023 abgeschafft (SECO).
  5. Lohnabrechnungen nicht 10 Jahre aufbewahrt — Verstoss gegen OR Art. 958f und die GeBüV.
  6. Quellensteuer vergessen — Quellensteuerpflichtige Mitarbeiter (Ausweis B/G/L) müssen auf der Abrechnung den kantonalen Steuerbetrag sehen.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie den Lohnabrechnung Generator oben — er berechnet AHV-Pflichtigkeit, BVG-Staffelung und ALV-Cap automatisch korrekt. Oder automatisieren Sie Ihre Abrechnung komplett mit einem ERP-System.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Lohnabrechnungen, Abzügen und Vorlagen in der Schweiz

Ja. Gemäss OR Art. 323b Abs. 1 muss der Arbeitgeber eine schriftliche Lohnabrechnung ausstellen. Diese Pflicht ist relativ zwingend (Art. 362 OR) — sie kann vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.

AHV/IV/EO (5.30%), ALV (1.10%), BVG (variabel nach Alter), NBU (~1.2%). Optional: Quellensteuer, KTG. Jeder Abzug muss einzeln aufgeführt werden.

Nettolohn = Bruttolohn − AHV/IV/EO − ALV − BVG − NBU. Bei CHF 6'000 Brutto (Alter 35, BVG Min) ergibt das rund CHF 5'354 netto. → Brutto-Netto-Rechner

Lohnabrechnung = monatlich, zeigt Brutto/Abzüge/Netto. Lohnausweis = jährlich, offizielles SSK-Formular für die Steuererklärung.

Bei Stundenlohn muss die Ferienentschädigung sowohl in Prozent als auch in CHF ausgewiesen werden. 4 Wochen = 8.33%, 5 Wochen = 10.64%.

Mindestens 10 Jahre gemäss OR Art. 958f und der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Digital oder physisch.

CHF 26'460/Jahr (2026). Wird vom Bruttolohn abgezogen — nur der verbleibende koordinierte Lohn ist BVG-versichert. Max. koordinierter Lohn: CHF 64'260.

Ja, wenn der Mitarbeiter quellensteuerpflichtig ist (ausländische Arbeitnehmer mit Ausweis B, G oder L — ohne Niederlassungsbewilligung C). Die Tarife variieren nach Kanton, Einkommen und Familienstand. Quelle: ESTV

Die Beitragssätze (AHV/IV/EO 10.60%, ALV 2.20%) bleiben 2026 unverändert. Für Rentenbezüger neu: 13. AHV-Rente ab Dezember 2026. AHV-Referenzalter Frauen steigt auf 64 Jahre 6 Monate (AHV 21).

Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator oder die Excel-Vorlage mit eingebauten Formeln. Für die automatisierte Lohnbuchhaltung empfehlen sich Buchhaltungssoftware-Lösungen. Alternativ: Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Art. 2 und 3 BGSA) erlaubt Kleinunternehmern, alle Sozialversicherungsbeiträge plus eine Quellensteuer-Pauschale von 5% über eine einzige Abrechnung bei der Ausgleichskasse abzuwickeln. Voraussetzungen: Einzellohn max. CHF 22'680/Jahr, Gesamtlohnsumme max. CHF 60'480/Jahr. Quelle: BSV

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