Lohnabrechnung Vorlage Schweiz 2026
Eine Lohnabrechnung in der Schweiz muss gemäss OR Art. 323b alle Lohnbestandteile und Abzüge transparent ausweisen — inklusive AHV/IV/EO (5.30%), ALV (1.10%), BVG und NBU. Generator unten: korrekte Lohnabrechnung in unter 2 Minuten, direkt als PDF. Quelle: BSV, SECO, Stand 2026
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Word herunterladenWas muss auf einer Lohnabrechnung stehen? (Pflichtangaben)
Gemäss OR Art. 323b Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Diese Pflicht ist relativ zwingend (OR Art. 362) und kann vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.
Folgende Angaben gehören auf jede Lohnabrechnung:
- Arbeitgeber-Angaben — Name und Adresse des Unternehmens
- Arbeitnehmer-Angaben — Name, AHV-Nummer, Personalnummer
- Abrechnungsperiode — Monat und Jahr
- Bruttolohn — Grundlohn plus alle Zulagen einzeln aufgeführt
- Alle Abzüge — AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU einzeln aufgeschlüsselt
- Nettolohn — Auszahlungsbetrag
- Bei Stundenlohn: Stunden × Stundensatz separat ausgewiesen
- Ferienentschädigung — in Prozent UND CHF-Betrag
Lohnabzüge in der Schweiz — alle Abzüge im Überblick (2026)
Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) betragen die AHV/IV/EO-Beitragssätze seit 2021 unverändert 10.60% — je 5.30% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
| Abzug | Gesamt | AN-Anteil | AG-Anteil | Basis |
|---|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 10.60% | 5.30% | 5.30% | Bruttolohn |
| ALV | 2.20% | 1.10% | 1.10% | Bis CHF 148'200/J |
| BVG (2. Säule) | variabel | mind. 50% | mind. 50% | Koordinierter Lohn |
| NBU | ~1.2% | 1.2% | — | Bruttolohn |
| BU | ~1.0% | — | 1.0% | Bruttolohn |
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) gemäss UVG wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen — die Prämien werden von Versicherern wie der Suva festgelegt und variieren je nach Branche. Wird ein Lohn nicht korrekt abgerechnet, kann dies zu Betreibungsverfahren nach SchKG führen. Ein modernes ERP-System automatisiert die korrekte Berechnung aller Sozialversicherungsabzüge.
BVG-Altersstaffel
| Alter | Rate (AN+AG) | AN-Anteil | Beispiel CHF 6'000 |
|---|---|---|---|
| 25–34 | 7% | 3.5% | CHF 132.85/Mt |
| 35–44 | 10% | 5.0% | CHF 189.75/Mt |
| 45–54 | 15% | 7.5% | CHF 284.65/Mt |
| 55–65 | 18% | 9.0% | CHF 341.55/Mt |
Stundenlohn vs. Monatslohn — Unterschiede bei der Lohnabrechnung
Bei Monatslohn sind Ferien und Feiertage bereits im fixen Gehalt enthalten — ein separater Ausweis auf der Lohnabrechnung ist nicht nötig.
Bei Stundenlohn muss die Ferienentschädigung zwingend separat ausgewiesen werden:
- 4 Wochen Ferien: 8.33% Zuschlag auf den Bruttolohn
- 5 Wochen Ferien: 10.64% Zuschlag
- Feiertage: 3.45% Zuschlag (Minimalannahme 8 Feiertage — variiert kantonal von 8–15)
Gemäss SECO sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Stundenlohn die Ferienentschädigung nicht nur in Prozent, sondern auch als absoluten CHF-Betrag auf der Lohnabrechnung auszuweisen.
13. Monatslohn: Kein gesetzlicher Anspruch in der Schweiz, wird aber in vielen Arbeitsverträgen und GAV vereinbart. Der 13. Monatslohn entspricht 1/12 des Jahresgrundlohns und ist AHV/IV/EO-pflichtig.
Aufbewahrungspflicht & Datenschutz bei Lohnabrechnungen
Lohnabrechnungen müssen gemäss OR Art. 958f und der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden — digital oder physisch.
Lohndaten sind besonders schützenswerte Personendaten. Seit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG, Sept. 2023) gelten verschärfte Anforderungen an die Verarbeitung und Speicherung solcher Daten.
Lohnabrechnung vs. Lohnausweis — Was ist der Unterschied?
| Lohnabrechnung | Lohnausweis | |
|---|---|---|
| Häufigkeit | Monatlich | Jährlich (1×) |
| Zweck | Dokumentation Monatslohn | Steuererklärung |
| Inhalt | Brutto, Abzüge, Netto | Inkl. Gratifikationen, Geschäftswagen, Spesen |
| Empfänger | Arbeitnehmer | AN + Steuerbehörde |
| Frist | Mit Lohnzahlung | Bis Ende Januar Folgejahr |
| Format | Frei (nachvollziehbar) | SSK-Standardformular |
| Gesetz | OR Art. 323b | StHG / DBG |
Der Lohnausweis muss gemäss SSK-Wegleitung (Schweizerische Steuerkonferenz) bis Ende Januar des Folgejahres erstellt und sowohl dem Arbeitnehmer als auch der zuständigen Steuerbehörde zugestellt werden.
Häufige Fehler bei der Lohnabrechnung — und wie Sie sie vermeiden
- Ferienentschädigung nicht separat ausgewiesen — Bei Stundenlohn muss der Prozentsatz UND der CHF-Betrag auf der Abrechnung stehen. "Ferien inbegriffen" reicht nicht (SECO).
- Falsche BVG-Altersstaffel — Die BVG-Sparbeiträge steigen ab Alter 25/35/45/55 sprunghaft. Häufigster Fehler: Übergang vergessen.
- Kinderzulagen als AHV-pflichtigen Lohn deklariert — Familienzulagen (FamZG) sind NICHT AHV-pflichtig.
- ALV-Obergrenze ignoriert — Ab CHF 148'200 Jahreslohn fällt keine ALV mehr an. Der ehemalige Solidaritätsbeitrag (ALV2) wurde per 01.01.2023 abgeschafft (SECO).
- Lohnabrechnungen nicht 10 Jahre aufbewahrt — Verstoss gegen OR Art. 958f und die GeBüV.
- Quellensteuer vergessen — Quellensteuerpflichtige Mitarbeiter (Ausweis B/G/L) müssen auf der Abrechnung den kantonalen Steuerbetrag sehen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu Lohnabrechnungen, Abzügen und Vorlagen in der Schweiz
Ja. Gemäss OR Art. 323b Abs. 1 muss der Arbeitgeber eine schriftliche Lohnabrechnung ausstellen. Diese Pflicht ist relativ zwingend (Art. 362 OR) — sie kann vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.
AHV/IV/EO (5.30%), ALV (1.10%), BVG (variabel nach Alter), NBU (~1.2%). Optional: Quellensteuer, KTG. Jeder Abzug muss einzeln aufgeführt werden.
Nettolohn = Bruttolohn − AHV/IV/EO − ALV − BVG − NBU. Bei CHF 6'000 Brutto (Alter 35, BVG Min) ergibt das rund CHF 5'354 netto. → Brutto-Netto-Rechner
Lohnabrechnung = monatlich, zeigt Brutto/Abzüge/Netto. Lohnausweis = jährlich, offizielles SSK-Formular für die Steuererklärung.
Bei Stundenlohn muss die Ferienentschädigung sowohl in Prozent als auch in CHF ausgewiesen werden. 4 Wochen = 8.33%, 5 Wochen = 10.64%.
Mindestens 10 Jahre gemäss OR Art. 958f und der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Digital oder physisch.
CHF 26'460/Jahr (2026). Wird vom Bruttolohn abgezogen — nur der verbleibende koordinierte Lohn ist BVG-versichert. Max. koordinierter Lohn: CHF 64'260.
Ja, wenn der Mitarbeiter quellensteuerpflichtig ist (ausländische Arbeitnehmer mit Ausweis B, G oder L — ohne Niederlassungsbewilligung C). Die Tarife variieren nach Kanton, Einkommen und Familienstand. Quelle: ESTV
Die Beitragssätze (AHV/IV/EO 10.60%, ALV 2.20%) bleiben 2026 unverändert. Für Rentenbezüger neu: 13. AHV-Rente ab Dezember 2026. AHV-Referenzalter Frauen steigt auf 64 Jahre 6 Monate (AHV 21).
Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator oder die Excel-Vorlage mit eingebauten Formeln. Für die automatisierte Lohnbuchhaltung empfehlen sich Buchhaltungssoftware-Lösungen. Alternativ: Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Art. 2 und 3 BGSA) erlaubt Kleinunternehmern, alle Sozialversicherungsbeiträge plus eine Quellensteuer-Pauschale von 5% über eine einzige Abrechnung bei der Ausgleichskasse abzuwickeln. Voraussetzungen: Einzellohn max. CHF 22'680/Jahr, Gesamtlohnsumme max. CHF 60'480/Jahr. Quelle: BSV
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