Unter CHF 100'000 Jahresumsatz bist du von der MwSt befreit.
Was das für deine Rechnungen bedeutet und worauf du achten musst.
In der Schweiz dürfen Unternehmen mit weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz Rechnungen ohne MwSt stellen. Bis zu dieser Grenze besteht keine MwSt-Pflicht (MWSTG Art. 10). Auf der Rechnung sollte der Vermerk «Ohne MwSt — Kleinunternehmerregelung» stehen. Wichtig: Es darf kein MwSt-Betrag ausgewiesen werden (Quelle: ESTV).
Die MwSt-Befreiung in der Schweiz hängt von deinem Jahresumsatz ab
Freiwillige Registrierung jederzeit möglich (Optierung)
Quartalsweise oder jährliche Abrechnung mit der ESTV
Auch ohne Mehrwertsteuer gibt es gesetzliche Mindestangaben (Art. 26 MWSTG)
Dein vollständiger Name oder Firmenname und Adresse als Leistungserbringer.
Der vollständige Name und die Adresse deines Kunden als Leistungsempfänger.
Art, Gegenstand und Umfang der erbrachten Leistung — klar und nachvollziehbar.
Datum der Rechnungsstellung. Falls abweichend, auch der Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Gesamtbetrag in CHF (oder anderer Währung). Es muss klar sein, dass keine MwSt enthalten ist.
Vermerke auf der Rechnung: «Nicht MwSt-pflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG» oder kurz «ohne MWST». So ist klar, dass der Betrag keine Mehrwertsteuer enthält.
Falls du doch MwSt-pflichtig wirst — diese Sätze gelten aktuell
Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen in der Schweiz.
Für Güter des täglichen Bedarfs und Bildung.
Ausschliesslich für Beherbergungsleistungen.
Diese Fehler können teuer werden — so vermeidest du sie
Wer Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweist, ohne MwSt-pflichtig zu sein, schuldet diesen Betrag der ESTV. Du müsstest die zu Unrecht ausgewiesene MwSt abführen — ohne Vorsteuerabzug.
Ohne den Vermerk «ohne MWST» kann es zu Missverständnissen kommen. Dein Kunde könnte annehmen, dass MwSt enthalten ist und den Vorsteuerabzug beanspruchen — was dann vom Steueramt korrigiert wird.
Die CHF 100'000-Grenze gilt für den weltweiten Umsatz. Hast du auch Einkünfte aus dem Ausland, können diese den Schwellenwert übersteigen — dann bist du rückwirkend MwSt-pflichtig.
Auch ohne MwSt müssen alle gesetzlichen Pflichtangaben auf der Rechnung stehen: Absender, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Datum und Betrag. Unvollständige Rechnungen sind anfechtbar.
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ERPLight fügt den Hinweis «ohne MWST» automatisch ein, wenn du nicht als MwSt-pflichtig eingestellt bist. Kein manuelles Nachtragen nötig.
Absender, Empfänger, Leistung, Datum, Betrag — ERPLight stellt sicher, dass jede Rechnung alle gesetzlichen Mindestangaben enthält.
Jede Rechnung enthält den Swiss QR-Code für einfache Zahlung per Banking-App. ISO 20022 konform — auch ohne MwSt.
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Antworten auf die wichtigsten Fragen zur MwSt-Befreiung in der Schweiz
Wenn dein weltweiter Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen unter CHF 100'000 liegt, bist du gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG von der MwSt-Pflicht befreit. Du stellst dann Rechnungen ohne MwSt-Ausweis und vermerkt «ohne MWST» auf dem Dokument. Für gemeinnützige Organisationen gilt eine erhöhte Grenze von CHF 150'000.
Auch ohne MwSt gelten die Pflichtangaben gemäss Art. 26 MWSTG: Name und Adresse des Leistungserbringers, Name und Adresse des Empfängers, Beschreibung der Leistung (Art, Gegenstand und Umfang), Datum oder Leistungszeitraum und der Rechnungsbetrag. Zusätzlich solltest du «Nicht MwSt-pflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG» oder kurz «ohne MWST» vermerken.
Das ist einer der teuersten Fehler: Wer auf Rechnungen MwSt ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet den ausgewiesenen Betrag der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung). Konkret heisst das: Du müsstest z.B. bei einer Rechnung über CHF 3'000 plus 8,1% MwSt die CHF 243 an den Staat abführen — ohne die Möglichkeit, Vorsteuer abzuziehen. Dieser Betrag ist verloren.
Ja, das nennt sich «Optierung». Auch wenn dein Umsatz unter CHF 100'000 liegt, kannst du freiwillig auf die Befreiung verzichten und dich bei der ESTV als MwSt-pflichtig registrieren. Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Vorleistungen mit MwSt einkaufst (z.B. Materialien, Software, Miete) und den Vorsteuerabzug nutzen möchtest. Allerdings musst du dann auf jeder Rechnung MwSt ausweisen und regelmässig abrechnen.
Die Grenze gilt pro steuerpflichtige Person bzw. pro Unternehmen. Wenn du eine Einzelfirma betreibst, wird der gesamte Umsatz aller deiner Tätigkeiten zusammengezählt. Hast du zusätzlich eine GmbH, wird deren Umsatz separat betrachtet, da die GmbH eine eigene Rechtsperson ist. Bei einfachen Gesellschaften oder Erbengemeinschaften kann die Berechnung komplexer sein — im Zweifel lohnt sich eine kurze Rücksprache mit einem Treuhänder.
Nein. Wenn du als Privatperson gelegentlich eine Leistung erbringst (z.B. einmalige Beratung, Verkauf eines Gegenstands), bist du in der Regel nicht MwSt-pflichtig. Die MwSt-Pflicht entsteht erst bei einer selbständigen, auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit mit über CHF 100'000 Umsatz. Auf deiner Rechnung vermerkt du einfach «ohne MWST».
In der Schweiz gelten 2026 unverändert drei MwSt-Sätze: Der Normalsatz von 8,1% für die meisten Waren und Dienstleistungen, der reduzierte Satz von 2,6% für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Medikamente, Bücher und Zeitungen, sowie der Sondersatz von 3,8% ausschliesslich für Beherbergungsleistungen (Hotels, Ferienwohnungen).
Stelle sicher, dass alle Pflichtangaben vorhanden sind und der Vermerk «ohne MWST» klar ersichtlich ist. Geschäftsdaten einmal hinterlegen, Empfänger und Leistung erfassen, fertig. Mit ERPLight erkennt das System automatisch, ob MwSt ausgewiesen werden soll, und generiert einen Swiss QR-Code für einfache Zahlung. Alternativ kannst du unseren kostenlosen QR-Rechnung Generator nutzen.
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