Letzte Aktualisierung: Februar 2026
Ratgeber 2026 — aktuell und rechtssicher

Rechnung ohne MwSt
in der Schweiz — wann ist das erlaubt?

Unter CHF 100'000 Jahresumsatz bist du von der MwSt befreit.
Was das für deine Rechnungen bedeutet und worauf du achten musst.

Basiert auf MWSTG Art. 10
Stand Januar 2026
Swiss Made

In der Schweiz dürfen Unternehmen mit weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz Rechnungen ohne MwSt stellen. Bis zu dieser Grenze besteht keine MwSt-Pflicht (MWSTG Art. 10). Auf der Rechnung sollte der Vermerk «Ohne MwSt — Kleinunternehmerregelung» stehen. Wichtig: Es darf kein MwSt-Betrag ausgewiesen werden (Quelle: ESTV).

Gut zu wissen: Eine freiwillige MwSt-Registrierung kann sich lohnen, wenn Ihre Kunden Unternehmen sind — diese können die MwSt als Vorsteuer abziehen. Die Grenze von CHF 100'000 bezieht sich auf den weltweiten Umsatz (Quelle: ESTV).
Die Grundregel

Wann darfst du ohne MwSt abrechnen?

Die MwSt-Befreiung in der Schweiz hängt von deinem Jahresumsatz ab

Jahresumsatz unter CHF 100'000

Du bist von der MwSt befreit

  • Keine MwSt-Registrierung nötig
  • Rechnungen ohne MwSt-Ausweis
  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Hinweis «ohne MWST» auf Rechnung

Freiwillige Registrierung jederzeit möglich (Optierung)

vs.
Jahresumsatz ab CHF 100'000

Du bist MwSt-pflichtig

  • Registrierung bei der ESTV Pflicht
  • MwSt-Ausweis auf jeder Rechnung
  • Vorsteuerabzug möglich
  • MwSt-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST)

Quartalsweise oder jährliche Abrechnung mit der ESTV

Wichtig: Die CHF 100'000-Grenze bezieht sich auf den weltweiten Umsatz aus steuerbaren Leistungen — nicht nur auf Inlandumsätze. Für gemeinnützige Organisationen gilt eine erhöhte Grenze von CHF 150'000 (Art. 10 Abs. 2 lit. c MWSTG).
Pflichtangaben

Was muss auf einer Rechnung ohne MwSt stehen?

Auch ohne Mehrwertsteuer gibt es gesetzliche Mindestangaben (Art. 26 MWSTG)

1

Name & Adresse des Absenders

Dein vollständiger Name oder Firmenname und Adresse als Leistungserbringer.

2

Name & Adresse des Empfängers

Der vollständige Name und die Adresse deines Kunden als Leistungsempfänger.

3

Beschreibung der Leistung

Art, Gegenstand und Umfang der erbrachten Leistung — klar und nachvollziehbar.

4

Rechnungsdatum & Leistungszeitraum

Datum der Rechnungsstellung. Falls abweichend, auch der Zeitraum der Leistungserbringung.

5

Rechnungsbetrag

Der Gesamtbetrag in CHF (oder anderer Währung). Es muss klar sein, dass keine MwSt enthalten ist.

6

Hinweis «ohne MWST»

Vermerke auf der Rechnung: «Nicht MwSt-pflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG» oder kurz «ohne MWST». So ist klar, dass der Betrag keine Mehrwertsteuer enthält.

Beispiel-Rechnung
Muster GmbH
Bahnhofstrasse 1
8001 Zürich
Kunde AG
Bundesplatz 3
3011 Bern
Rechnung Nr. 2026-001 30.01.2026
Beschreibung Betrag
Webdesign Startseite CHF 2'400.00
Logo-Design CHF 800.00
Total CHF 3'200.00
Nicht MwSt-pflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG
Zur Übersicht

MwSt-Sätze 2026 in der Schweiz

Falls du doch MwSt-pflichtig wirst — diese Sätze gelten aktuell

8,1%

Normalsatz

Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen in der Schweiz.

Beratung Handwerk Elektronik Kleidung
2,6%

Reduzierter Satz

Für Güter des täglichen Bedarfs und Bildung.

Lebensmittel Medikamente Bücher Zeitungen
3,8%

Sondersatz

Ausschliesslich für Beherbergungsleistungen.

Hotels Ferienwohnungen Camping
Achtung

4 häufige Fehler bei Rechnungen ohne MwSt

Diese Fehler können teuer werden — so vermeidest du sie

MwSt trotzdem ausweisen

Wer Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweist, ohne MwSt-pflichtig zu sein, schuldet diesen Betrag der ESTV. Du müsstest die zu Unrecht ausgewiesene MwSt abführen — ohne Vorsteuerabzug.

Keinen Hinweis vermerken

Ohne den Vermerk «ohne MWST» kann es zu Missverständnissen kommen. Dein Kunde könnte annehmen, dass MwSt enthalten ist und den Vorsteuerabzug beanspruchen — was dann vom Steueramt korrigiert wird.

Umsatzgrenze übersehen

Die CHF 100'000-Grenze gilt für den weltweiten Umsatz. Hast du auch Einkünfte aus dem Ausland, können diese den Schwellenwert übersteigen — dann bist du rückwirkend MwSt-pflichtig.

Pflichtangaben vergessen

Auch ohne MwSt müssen alle gesetzlichen Pflichtangaben auf der Rechnung stehen: Absender, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Datum und Betrag. Unvollständige Rechnungen sind anfechtbar.

Die Lösung

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Automatischer MwSt-Hinweis

ERPLight fügt den Hinweis «ohne MWST» automatisch ein, wenn du nicht als MwSt-pflichtig eingestellt bist. Kein manuelles Nachtragen nötig.

Alle Pflichtangaben enthalten

Absender, Empfänger, Leistung, Datum, Betrag — ERPLight stellt sicher, dass jede Rechnung alle gesetzlichen Mindestangaben enthält.

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FAQ

Häufige Fragen zur Rechnung ohne MwSt

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur MwSt-Befreiung in der Schweiz

Wenn dein weltweiter Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen unter CHF 100'000 liegt, bist du gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG von der MwSt-Pflicht befreit. Du stellst dann Rechnungen ohne MwSt-Ausweis und vermerkt «ohne MWST» auf dem Dokument. Für gemeinnützige Organisationen gilt eine erhöhte Grenze von CHF 150'000.

Auch ohne MwSt gelten die Pflichtangaben gemäss Art. 26 MWSTG: Name und Adresse des Leistungserbringers, Name und Adresse des Empfängers, Beschreibung der Leistung (Art, Gegenstand und Umfang), Datum oder Leistungszeitraum und der Rechnungsbetrag. Zusätzlich solltest du «Nicht MwSt-pflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG» oder kurz «ohne MWST» vermerken.

Das ist einer der teuersten Fehler: Wer auf Rechnungen MwSt ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet den ausgewiesenen Betrag der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung). Konkret heisst das: Du müsstest z.B. bei einer Rechnung über CHF 3'000 plus 8,1% MwSt die CHF 243 an den Staat abführen — ohne die Möglichkeit, Vorsteuer abzuziehen. Dieser Betrag ist verloren.

Ja, das nennt sich «Optierung». Auch wenn dein Umsatz unter CHF 100'000 liegt, kannst du freiwillig auf die Befreiung verzichten und dich bei der ESTV als MwSt-pflichtig registrieren. Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Vorleistungen mit MwSt einkaufst (z.B. Materialien, Software, Miete) und den Vorsteuerabzug nutzen möchtest. Allerdings musst du dann auf jeder Rechnung MwSt ausweisen und regelmässig abrechnen.

Die Grenze gilt pro steuerpflichtige Person bzw. pro Unternehmen. Wenn du eine Einzelfirma betreibst, wird der gesamte Umsatz aller deiner Tätigkeiten zusammengezählt. Hast du zusätzlich eine GmbH, wird deren Umsatz separat betrachtet, da die GmbH eine eigene Rechtsperson ist. Bei einfachen Gesellschaften oder Erbengemeinschaften kann die Berechnung komplexer sein — im Zweifel lohnt sich eine kurze Rücksprache mit einem Treuhänder.

Nein. Wenn du als Privatperson gelegentlich eine Leistung erbringst (z.B. einmalige Beratung, Verkauf eines Gegenstands), bist du in der Regel nicht MwSt-pflichtig. Die MwSt-Pflicht entsteht erst bei einer selbständigen, auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit mit über CHF 100'000 Umsatz. Auf deiner Rechnung vermerkt du einfach «ohne MWST».

In der Schweiz gelten 2026 unverändert drei MwSt-Sätze: Der Normalsatz von 8,1% für die meisten Waren und Dienstleistungen, der reduzierte Satz von 2,6% für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Medikamente, Bücher und Zeitungen, sowie der Sondersatz von 3,8% ausschliesslich für Beherbergungsleistungen (Hotels, Ferienwohnungen).

Stelle sicher, dass alle Pflichtangaben vorhanden sind und der Vermerk «ohne MWST» klar ersichtlich ist. Geschäftsdaten einmal hinterlegen, Empfänger und Leistung erfassen, fertig. Mit ERPLight erkennt das System automatisch, ob MwSt ausgewiesen werden soll, und generiert einen Swiss QR-Code für einfache Zahlung. Alternativ kannst du unseren kostenlosen QR-Rechnung Generator nutzen.

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